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Garantiedeckung Und -Ausschlüsse Für Mercury Racing Z-Antriebe; Allgemeine Garantieausschlüsse - Mercury Marine 520 Bravo Bedienungsanleitung

Modelle mit z-antrieb
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Garantiedeckung und -ausschlüsse für Mercury Racing Z-Antriebe
In diesem Abschnitt sollen einige Missverständnisse über die Garantiedeckung aus dem Weg geräumt
werden. Es werden einige der Leistungen beschrieben, die nicht von der Garantie abgedeckt sind. Die hierin
festgelegten Bestimmungen wurden durch Verweis in die dreijährige Garantie gegen Durchrosten von
Mercury Racing, die 90-tägige, 6-monatige und einjährige Garantie von Mercury Racing Division einbezogen.
Die Garantie deckt Reparaturen, die während des Garantiezeitraums anfallen und auf Material- oder
Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind. Installationsfehler, Unfälle, normaler Verschleiß und andere
Ursachen, die sich auf das Produkt auswirken, sind nicht gedeckt.
Garantiedeckung ist auf Material- und Verarbeitungsfehler beschränkt und wird nur den Endkunden gewährt,
die das Produkt von einem Händler kaufen, der von Mercury Marine zum Vertrieb des Produktes in dem
Land, in dem der Kauf stattfand, autorisiert ist, und nur, nachdem die von Mercury Marine festgelegte
Inspektion vor Auslieferung durchgeführt und belegt wurde.
Bei Fragen bezüglich der Garantiedeckung kann der Vertragshändler Auskunft geben. Er beantwortet gerne
alle Fragen.
ALLGEMEINE GARANTIEAUSSCHLÜSSE
1.
Kleine Ein- und Nachstellungen, einschließlich Prüfung, Reinigung, Austausch oder Einstellung von
Zündkerzen, Zündungsteilen, Vergasern oder Einspritzsystem, Filter, Riemen, Steuerungen und
Prüfung von Schmiermitteln im Rahmen normaler Wartungsarbeiten.
2.
Installationsfehler, Unfälle, normaler Verschleiß und verblasste Farben.
3.
Schäden durch unterlassene Wartung.
4.
Kosten für Kranen oder Abschleppen; alle anfallenden Transportkosten und/oder Anfahrtszeiten usw.
5.
Vom Kunden geforderter Service, außer dem, der zur Erfüllung der Garantiepflicht notwendig ist.
6.
Arbeiten, die nicht von einem Vertragshändler durchgeführt wurden, werden u. U. nur unter den
folgenden Bedingungen gedeckt: Notreparaturen, sofern sich kein Vertragshändler in der Gegend
befand, der die erforderliche Reparatur hätte durchführen können, bzw. ein Vertragshändler keine
Möglichkeit zur Bergung usw. hat und sofern die vorherige Genehmigung vom Werk eingeholt wurde,
um die Arbeit an diesem Standort durchzuführen.
7.
Verwendung anderer als Mercury Precision oder Quicksilver Teile bei der Durchführung von
Reparaturen im Rahmen der Garantie.
8.
Motorgeräusche deuten nicht unbedingt auf ein ernstes Motorproblem hin. Wenn die Diagnose einen
schweren internen Motorzustand ergibt, der einen Defekt verursachen könnte, muss die Ursache für
das Motorgeräusch im Rahmen der Garantie behoben werden.
9.
Schäden am Unterteil oder Propeller, die durch den Aufprall auf ein Unterwasserobjekt entstanden
sind, gelten als Seefahrtsrisiko.
10. Wasser im Starter.
11. Starter und/oder Anker oder Feldspulen, die durch übermäßiges Durchdrehen verbrannt sind oder bei
denen das Blei aus dem Kollektor geworfen wurde.
12. Ventil oder Ventilsitz sind verschlissen und müssen eingeschleift werden.
GARANTIEINFORMATIONEN
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