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Gewährleistung - Detlev Louis PROCHARGER 1.000 Bedienungsanleitung

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17. Gewährleistung
Der Händler/Hersteller, bei dem das Gerät erworben wurde, leistet für Material
und Herstellung des Gerätes eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren
ab der Übergabe. Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf
Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder
die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in
das Eigentum des Händlers über. Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler
unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch
eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter
die Gewährleistung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für jegliche Schäden, die
aus den vom Anwender vorgenommenen Änderungen entstehen, und werden vom
Anwender von sämtlichen hieraus entstehenden Drittansprüchen klag- und schadlos
gehalten. Soweit vorstehend nicht anders geregelt, gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.
Weitergehende Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund dieser Gewährleistungs-
verpflichtung, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns,
Nutzungsentschädigung sowie mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen, soweit
gesetzlich nicht zwingend gehaftet wird.
In folgenden Fällen erlischt die Gewährleistung und es erfolgt die Rücksendung des
Gerätes zu Lasten des Käufers:
– Bei Veränderungen und Reparaturversuchen am Gerät oder bei eigenmächtiger
Abänderung der Schaltung.
– Bei Anschluss an eine falsche Spannung oder Stromart.
– Bei Verwendung anderer, nicht vom Hersteller empfohlener Zubehörartikel.
– Bei Schäden durch Nichtbeachtung von Bedienungsanleitung/Anschlussplan.
– Bei Schäden durch Eingriffe fremder Personen.
– Bei Fehlbedienung oder Schäden durch fahrlässige Behandlung.
– Bei Defekten, die durch überbrückte Sicherungen oder durch Einsatz falscher
Sicherungen entstehen.
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