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Vorsichtsmaßnahmen Für Den Betrieb Eigensicherer Gerätet; Warnhinweise Für Als Eigensicher Eingestufte Funkgeräte - Motorola CP040 Servicehandbuch

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HINWEISE ZU ALS EIGENSICHER EINGESTUFTEN FUNKGERÄTEN
Als eigensichere Geräte gelten jene, die von einer Zulassungsbehörde (z.B. FM-Zulassung, CSA, UL,
CENELEC oder ATEX) als eigensicher eingestuft wurden. Dadurch wird bescheinigt, dass ein
bestimmtes Produkt die Sicherheitsnormen der jeweiligen Behörde für Eigensicherheit in festgelegten
Arten von Gefahrenbereichen erfüllt. Das als eigensicher zugelassene Funkgerät ist mit einem
Eigensicherheitsetikett versehen, das bestätigt, dass das Gerät für den Einsatz in bestimmten
Gefahrenbereichen zugelassen ist. Dieses Etikett gibt jeweils Gefahrenklasse/Bereich/Gruppe sowie
Teilenummer des zu verwendenden Akku an. Das Eigensicherheitsetikett ist am Funkgerät
angebracht.
Vorsichtsmaßnahmen für den Betrieb eigensicherer Gerätet
Verwenden Sie Funkgeräte in Gefahrenbereichen nur dann, wenn der Funkgerätetyp für
!
den jeweiligen Gefahrenbereich zugelassen ist (z.B. laut FM, UL, CSA, oder CENELEC
oder ATEX). Nichteinhaltung dieses Hinweises kann eine Explosion oder einen Brand zur
Folge haben.
Verwenden Sie ein als eigensicher eingestuftes Gerät nicht in Gefahrenbereichen, wenn
es beschädigt ist (z.B. bei Gehäuserissen). Nichteinhaltung dieses Hinweises kann eine
Explosion oder einen Brand zur Folge haben.
Akkus dürfen in Gefahrenbereichen weder ausgetauscht noch geladen werden. Beim
Einsetzen oder Entfernen von Akkus können Kontaktfunken entstehen, die eine Explosion
oder einen Brand auslösen können.
Warnhinweise für als eigensicher eingestufte Funkgeräte
Funkgeräte, die in Gefahrenbereichen eingesetzt werden können und das Eigensicherheitsetikett
(FM, UL, CSA, CENELEC oder ATEX) aufweisen, können nur vom Motorola Herstellungswerk
geliefert werden. Ein nachträgliches Aufrüsten zur Eigensicherheit und entsprechende Etikettierung
nach der Auslieferung von Funkgeräten ist nicht möglich.Durch die Modifizierung eines Gerätes wird
die Hardware der ursprünglichen Baukonfiguration geändert. Jegliche Änderungen dürfen
ausschließlich vom ursprünglichen Hersteller vorgenommen werden.
Zubehör darf in Gefahrenbereichen weder ausgetauscht noch geändert werden. Beim
!
Installieren oder Ausbauen von Zubehörteilen können Kontaktfunken entstehen, die eine
Explosion oder einen Brand auslösen können.
Schalten Sie das Funkgerät aus, bevor Sie Akkus oder Zubehör ausbauen oder
installieren.
Öffnen bzw. zerlegen Sie ein eigensicheres Gerät nicht, sodass die internen Schaltkreise
des Geräts freiliegen.
Wird ein als nicht eigensicher eingestufter Akku oder ein für das jeweilige Funkgerät nicht
zugelassenes Zubehörteil verwendet, kann dies zu der sehr gefährlichen Situation führen,
dass eine nicht zugelassene Geräteausrüstung in einem Gefahrenbereich eingesetzt wird.
Unbefugte oder ordnungswidrige Änderung eines als eigensicher eingestuften Produkts
macht die Zulassungsgenehmigung zunichte
Fehlerhafte Reparatur oder falsche Etikettierung eines als eigensicher eingestuften
Produkts kann die Zulassungsgenehmigung zunichtemachen.
Der Einsatz eines nicht als eigensicher eingestuften Funkgeräts in Gefahrenbereichen
kann zu schweren bis tödlichen Verletzungen führen.

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