Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung
2.6 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
der nachfolgenden Kapitel der Betriebsanleitung
gewährleistet.
Die im Datenblatt und / oder der Auftragsbestätigung
angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall
überschritten werden.
2.7 Explosionsschutz
Beim Einsatz der Aggregate in explosionsgefährdeten
Bereichen
sind
zur
Explosionsschutzes die Maßnahmen und Hinweise in
Kapitel 2.7.1 bis 2.7.7 zwingend erforderlich.
2.7.1 Füllung des Aggregates
Beim Pumpenbetrieb muss das System der
Saug- und Druckleitung und der flüssigkeits-
berührte Innenraum der Pumpe ständig mit
Förderflüssigkeit gefüllt sein.
Es
kann
somit
Atmosphäre dort vorliegen und die Gefahr von
Trockenlauf wird verhindert.
Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen, sind
entsprechende
vorzusehen.
Ebenso müssen alle Dichtungsräume, Hilfs-
systeme der Wellenabdichtung sowie Heiz- und
Kühlsysteme sorgfältig gefüllt sein.
2.7.2 Kennzeichnung
Die Kennzeichnung auf der Pumpe bezieht sich
auf den Pumpenteil. Für Wellenkupplung und
Motor bzw. für weitere Anbauten muss eine
separate Konformitätserklärung vorliegen sowie
eine entsprechende Kennzeichnung vorhanden
sein.
Beispiel der Kennzeichnung auf dem Pumpenteil:
CE Ex II 2 G c T1-T.
Die Kennzeichnung gibt den theoretisch verfügbaren
Bereich der Temperaturklassen an. Die je nach
Pumpenausführung
ergeben sich gemäß Kapitel 2.7.5. Das gleiche gilt für
den Antrieb.
Für ein Gesamtaggregat (Pumpe, Kupplung, Motor)
mit verschiedenen Temperaturklassen gilt die jeweils
niedrigste.
2.7.3 Drehrichtungskontrolle
Besteht auch während der Installationsphase
Explosionsgefahr,
kontrolle keinesfalls durch kurzes Einschalten
der ungefüllten Pumpe erfolgen, um eine
unzulässige Temperaturerhöhung im Falle der
Berührung drehender und stehender Teile zu
verhindern.
ICP 100-german
Artikel Nr. 771076016
Gewährleistung
keine
explosionsfähige
Überwachungsmaßnahmen
zulässigen
Temperaturen
darf
die
Drehrichtungs-
Seite 5
Drehrichtungskontrolle nur bei ausgerückter
Kupplung durchführen! Siehe auch Kapitel 5.5
und 6.1.
2.7.4 Betriebsweise der Pumpe
Die Pumpe darf nur mit voll geöffnetem saugseitigen
und leicht geöffnetem druckseitigem Absperrorgan
gestartet
werden.
geschlossene Rückschlagarmatur ist jedoch möglich.
Unmittelbar nach dem Hochlauf ist das druckseitige
Absperrorgan auf den Betriebspunkt einzuregeln.
Siehe auch Kapitel 6.2.
des
Ein Betrieb mit geschlossenen Absperrorganen in
Saug- und / oder Druckleitung ist nicht erlaubt!
Es besteht die Gefahr, dass bereits nach kurzer
Zeit
hohe
Pumpengehäuse durch rasches Aufheizen der
Flüssigkeit im Pumpeninneren entstehen.
Ein rascher Druckanstieg im Innern der Pumpe
birgt die Gefahr der Überbeanspruchung bis
zum Bersten.
Im
Kapitel
angegebenen. Längere Betriebsphasen bei diesen
Mengen
und
verursachen
Oberflächentemperaturen an der Pumpe.
Darüber hinaus sind die Hinweise in Kapitel 6 dieser
Betriebsanleitung zu beachten.
Bei Pumpen mit Gleitringdichtungen können
durch
Temperaturgrenzen
Trockenlauf kann nicht nur bei nicht hinreichend
gefülltem Dichtungsraum auftreten, sondern
auch bei zu hohen Gasanteilen im Medium.
Das Betreiben der Pumpe außerhalb des
zulässigen Betriebsbereichs kann ebenfalls
einen Trockenlauf nach sich ziehen.
2.7.5 Temperaturgrenzen
Im normalen Betriebszustand sind die höchsten
Temperaturen
Pumpengehäuses
Wälzlagerung zu erwarten.
Die am Pumpengehäuse auftretende Oberflächen-
temperatur
entspricht
fördernden Flüssigkeit.
Wird die Pumpe beheizt (z. B. Heizmantel), ist
dafür zu sorgen, dass die in der Anlage
vorgeschriebenen Temperaturklassen einge-
halten werden.
Im Bereich des Lagerträgers muss freier Kontakt der
Oberfläche zur Umgebung bestehen.
Beim Betreiben der Pumpe muss sichergestellt
werden, dass eine übermäßige Ablagerung von
Staub verhindert wird (evtl. regelmäßiges
Säubern), um ein Aufheizen der Pumpen-
oberfläche über die zulässige Temperatur zu
vermeiden.
Baureihe ICP
Das
Anfahren
Oberflächentemperaturen
6.4.1
sind
die
Mindestmengen
den
genannten
keine
zusätzliche
Erhöhung
Trockenlauf
die
überschritten
an
der
Oberfläche
und
im
der
Temperatur
gegen
eine
am
Flüssigkeiten
der
zulässigen
werden.
des
Bereich
der
der
zu
Revision 02
Ausgabe 10/2016