Sind die Kessel auf einem Boden aus brennbaren Materielien ausgestellt, muß dieser Boden mit
einer unbrennbaren, wärmeisolierenden Unterlegplatte versehen werden, die den Grundriß auf der
Seite der Zulege- und Aschenkastenöffnung um mindestens 300 mm vor der Öffnung und um minde-
stens 100 mm auf den anderen Seiten überragt. Als unbrennbare, wärmeisolierende Unterlegplatten
können alle Materialien eingesetzt werden, die mit der Brennbarkeitsstufe A klassifiziert sind.
Tabelle Nr. 1
Brennbarkeitsstufe für
Baustoffe und Produkte
A - nicht entzündbar
B - sehr schwer entzündbar
C1 - schwer entzündbar
C2 - entzündbar
C3 - leicht entzündbar
HINWEIS
Unter Umständen, die zur Gefahr vorübergehender Eindringung brennbarer Gase oder Dämpfe füh-
ren könnten, und bei Arbeiten, bei denen vorübergehend die Gefahr eines Brandes oder einer Explo-
sion entstehen könnte (z.B. Kleben von Linoleum, PVC usw.), müssen die Kessel rechtzeitig vor dem
Entstehen dieser Gefahr abgestellt werden. Auf die Kessel und innerhalb des Sicherheitsabstandes
dürfen keine Gegenstände aus brennbaren Materialien gelegt werden.
13. Rauchkanal
Der Rauchkanal muß in den Schornstein einmünden. Kann der Kessel nicht unmittelbar an den
Schornsteinschacht angeschlossen werden, ist der entsprechende Rauchkanalaufsatz unter den gege-
benen Umständen möglichst kurz zu wählen, jedoch nicht länger als 1 m, ohne zusätzliche Heizfläche
und steigend in Richtung zum Schornstein. Die Rauchkanäle müssen mechanisch fest und dicht gegen
Eindringen von Abgasen sein. Die Reinigung des inneren Raumes der Rauchkanäle muß gewährleistet
sein. Die Rauchkanäle dürfen nicht durch fremde Wohnungen sowie durch fremde Gewerberäume
geführt werden. Der innere Querschnitt des Rauchkanals darf nicht größer als der innere Querschnitt
des Kesselfuchskanals sein und darf sich in Richtung zum Schornstein nicht verjüngen. Einsatz von
Knieformstücken ist nicht zu empfehlen.
14. Art der Umgebung
Die Kessel müssen im Kesselraum aufgestellt werden, in dem eine ausreichende Zuführung der zur
Verbrennung notwendigen Luft sichergestellt ist.
Baustoffe und Produkte nach ihrer Brennbarkeitsstufe
eingestuft
Granit, Sandstein, Beton, Bausteine, keramische
Fliessen, Mörtel, Brandschutzverputz
Akumin, Isomin, Heraklith, Lignos, Basaltwolleplatten
Glasfaserplatten, Novodur
Laubbäumenholz (Eiche, Buche), Sperrholz, Sirkolit,
Werzalit, Hartpapier (Umakart, Ecrona)
Nadelbäumenholz (Kiefer, Lärche, Fichte), Spaltholz
und Korkplatten, Gummibodenbeläge (Industrial, Super)
Holzfaserplatten (Hobra, Sololak, Sololit), Zellulose,
Polyurethan, Polystyrol, Polyethylen, Leicht-PVC
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