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Bestückungsregeln - Aastra 415 Systemhandbuch

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4. 5. 4
Bestückungsregeln
Die in den vorangegangen Kapiteln teilweise erwähnten Bestückungsregeln sind
hier in einer Übersicht zusammengefasst:
• Grundsätzlich können die Schnittstellenkarten in allen Kartensteckplätzen ver-
wendet werden.
Ausnahmen:
– Die Schnittstellenkarten EAD4V und EAD4C sind im Steckplatz IC4 eines
Aastra 430 aufgrund ihrer mechanischen Abmessungen nicht bestückbar.
– Wird die Optionskarte ODAB zum Anschluss einer Türfreisprecheinrichtung
genutzt, muss sie in den Steckplatz IC2 (Aastra 415) bzw. in den Steckplatz IC4
(Aastra 430) bestückt werden.
– Wird die Optionskarte ODAB zum Steuern von Schaltgruppenpositionen und
externen Geräten genutzt, muss sie in den Steckplatz IC1 (Aastra 415) bzw. in
den Steckplatz IC1, 2 oder 3 (Aastra 430) bestückt werden.
• DSP-Module können gestapelt werden und werden immer im Steckplatz SM1
bestückt. Der Steckplatz SM2 beim Kommunikationsserver Aastra 430 ist für zu-
künftige Erweiterungen vorgesehen.
• Bei der Endgerätekarte ESST muss der Jumper immer auf Position T gesteckt
sein (siehe
Fig.
24).
• Beim Hochfahren des Kommunikationsservers werden die Schnittstellen se-
quenziell freigeschaltet. Dabei gelten die folgenden Regeln:
– Es werden nur so viele Schnittstellen freigeschaltet, wie es die Systemkapazi-
tät ermöglicht (siehe
reicht, kann es vorkommen, dass nicht alle Schnittstellenkarten oder nicht
alle Schnittstellen der letzten Karte freigeschaltet werden können.
– Die Schnittstellen werden gemäss ihrer Bezeichnung freigeschaltet, niedri-
gere Bezeichnungen zuerst. Das bedeutet, dass vor den Endgeräteschnittstel-
len auf den Schnittstellenkarten immer zuerst diejenigen des Mainboards
freigeschaltet werden.
102
"Systemkapazität", Seite
57). Wird ein Grenzwert er-
Aastra 415/430 ab R3.0
syd-0343/1.51 – R3.0 – 04.2013

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