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Allgemeine Bestimmungen Zum Explosionsschutz; Äußerer Explosionsschutz - Siemens ULTRAMAT 6F Kompaktbetriebsanleitung

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2.3

Allgemeine Bestimmungen zum Explosionsschutz

WARNUNG
Einsatz eines ungeeigneten Geräts für den explosionsgefährdeten Bereich
Explosionsgefahr bei falscher Gerätewahl für den explosionsgefährdeten Bereich.
● Setzen Sie das Gerät nur in den auf dem Typschild und in den im Kapitel Technische Daten (Seite 28) angegebenen
Kenndaten für den explosionsgefährdeten Bereich ein.
Bei Geräten mit Zündschutzart Überdruckkapselung 'Ex px' bzw. 'Ex pz' müssen Sie eine geeignete Spüleinheit
anschließen. Diese Spüleinheit sorgt dafür, dass der Überdruck betriebssicher und der Volumenstrom ausfallsicher
(redundant) überwacht wird.
Wird ein Analysator in Zündschutzart 'Ex pz' in Zone 2 eingesetzt, müssen Sie bei der Einleitung von brennbaren oder
gelegentlich zündfähigen Messgasen eine Spüleinheit in Zündschutzart 'Ex px' vorsehen.
2.3.1
Äußerer Explosionsschutz
Übersicht
Der äußere Explosionsschutz soll verhindern, dass zündfähige Gasgemische (Gasschwaden) in das Gehäuse eindringen
oder sich an der Oberfläche entzünden können. Deshalb wird das Gerät mit Zündschutzgas bespült und bei Kategorie 2-
Geräten (Ex-Zone 1) zusätzlich das Bedienfeld über einen eigensicheren Trennbaustein betrieben.
2.3.1.1
Vorspülphase
Die Vorspülphase dient dazu, vor Einschalten des Gerätes evtl. vorhandene brennbare Gase zu entfernen. In dieser Zeit
(5 min) wird das Gehäuse mit dem fünffachen seines Eigenvolumens durchspült.
2.3.1.2
Betriebsphase
Nach Ablauf der Vorspülphase folgt die Betriebsphase; hierbei wird bei der Betriebsart
● Ex px mit "Ausgleich der Leckverluste" nur noch die Menge Zündschutzgas nachgeführt, die benötigt wird, um
gegenüber Atmosphäre
● Ex px bzw. Ex pz mit "ständiger Durchspülung" das Zündschutzgas mit einem Durchfluss von ≥ 1 l/min durch das
Gehäuse geleitet. Gleichzeitig wird ein Überdruck von ≥ 50 Pa gegenüber der Atmosphäre aufgebaut.
Als Zündschutzgas ist, je nach Messgaszusammensetzung, entweder Inertgas (z. B. Stickstoff) oder Luft zu verwenden.
Eine Ableitung des Zündschutzgases in die Ex-Zone ist nur mit Funken- oder Partikelschutz gestattet.
2.3.2
Innerer Explosionsschutz
Der innere Explosionsschutz bezieht sich auf den Messgasweg (Containment System (CS)) im Analysator und den
Zündschutz des Prozessgases. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden:
● Nicht brennbare Messgase und Gasgemische unterhalb der UEG:
Auf Flammensperren kann verzichtet werden. Es muss aber sichergestellt sein, dass das Messgas im CS auch immer
unterhalb der unteren Explosionsgrenze bleibt!
● Gelegentlich zündfähige Messgase:
Sie dürfen in die Gasanalysatoren CALOMAT 6F/CALOMAT 62F und OXYMAT 6F nur dann eingeleitet werden, wenn
die Ein- und -ausgänge für Mess- und Vergleichsgas mit je einer Flammensperre versehen worden sind. Die
Flammensperren müssen den sicherheitstechnischen Erfordernissen des brennbaren Mediums entsprechen.
Für den Vergleichsgasweg des OXYMAT 6F gilt folgendes:
Auf eine Flammensperre am Vergleichsgaseingang kann verzichtet werden, wenn
sichergestellt ist, dass das Vergleichsgas vor dem Einschalten des Geräts eingeleitet und der Vergleichsgasdruck
ständig überwacht wird.
Der Analysator ULTRAMAT 6F darf auch ohne Flammensperren betrieben werden.
● Häufig oder ständig zündfähige Gasgemische:
Sie dürfen nicht eingeleitet werden!
● Messgase oberhalb der oberen Explosionsgrenze:
Sie sind im Einzelfall gemäß separater Bescheinigung unter Verwendung von Inertgas als Zündschutzgas zu beurteilen.
Informationen nach ATEX für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
A5E03312404-01, 01/2012
und
Messgas einen Überdruck von ≥ 50 Pa zu halten.
5

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Diese Anleitung auch für:

Oxymat 6fCalomat 6fCalomat 62f

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