Bestimmungsgemäße Verwendung
Der H01 dienrt ausschließlich der Erwärmung des Aufstellraums. Die Installation muss durch einen Fachhandwerker mit der
entsprechenden Qualifikation durchgeführt werden. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören u.a. auch die Einhaltung
der Bedienungs- und Montageanweisungen sowie die Einhaltung der jeweils örtlich gültigen Vorschriften und Regeln. Jede
andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Unerlaubte Eingriffe und Veränderungen am Gerät widersprechen den
Festlegungen für das Inverkehrbringen und die Verwendbarkeit dieses Bauprodukts nach Bauproduktenverordnug und führen
auch zum Erlöschen der Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
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