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TermaTech TT30S Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 11

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Anleitung zugefügten Wertetripel.
Prüfen Sie vor dem aufstellen, ob die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion dem Gewicht Ihres Ka-
minofens standhält. Bei unzureichender Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte
zur Lastverteilung) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Durch den Abbrand von Brennmaterial wird Wärmeenergie frei, die zu einer starken Erhitzung der
Oberflächen, der Feuerraumtüren, der Tür- und Bediengriffe, der Sichtfensterscheibe, der Rau-
chrohre und ggf. der Frontwand des Ofens führt. Die Berührung dieser Teile ohne entsprechende
Schutzkleidung oder Hilfsmittel (hitzebeständige Handschuhe oder andere Betätigungsmittel) ist
zu unterlassen.
Machen Sie Kinder auf diese Gefahren aufmerksam und halten Sie sie während des Heizbetriebes
von der Feuerstätte fern.
Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge bis zu 30cm und einem Durchmesser biz zu
10 cm.
Es darf nur luftgetrocknetes Scheitholz verwendet werden. Die Verfeuerung von Abfällen und ins-
besondere Kunststoff ist laut Bundesimmissions-schutzgesetz verboten. Darüber hinaus scha-
det dies der Feuerstätte und dem Schornstein und kann zu Gesundheitsschäden und aufgrund der
Geruchsbelästigung zu Nachbarschaftsbeschwerden führen. Luftgetrocknetes Scheitholz mit maxi-
mal 20% Wasser wird durch eine mindestens einjährige (Weichholz) bzw. zweijährige Trockenzeit
(Hartholz) erreicht. Bei Ihrem Händler finden Sie auch ein TermaTech Feuchtigkeit Messgerät.
Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass ein Durchheizen der Feuerstätte mit Holz über Nacht
nicht möglich ist.
Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist für aus-
reichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
Reinigung und Überprüfung
Der Kaminofen, Rauchgaswege und Rauchrohre sollten jährlich – evtl. auch öfter, z.B. nach der
Reinigung des Schornsteines – nach Ablagerungen untersucht und ggf. gereinigt werden. Der
Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den Schornsteinfeger gereinigt werden. Über die
notwendigen Intervalle gibt Ihr zuständiger Schornsteinfegermeister Auskunft. Der Kaminofen
sollte jährlich durch einen Fachmann überprüft werden.
Bauarten
Bei Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits mit an-
deren Öfen und Herden belegten Schornstein möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. EN
12831 dem nicht wiederspricht.
Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren müssen – außer beim Anzünden, beim Nach-
füllen von Brennstoff und der Entaschung – unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben
werden, da es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den Schornstein angeschlossener Feu-
erstätten und zu einem Austritt von Heizgasen kommen kann.
Kaminöfen ohne selbstschließende Sichtfenstertüren, müssen an einen eigenen Schornstein
angeschlossen werden. Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für
die Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Der Kaminofen ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Verbrennungsluft
Da Kaminöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstell-
raum entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende Verbrennungsluft sorgen. Bei abgedichte-
ten Fenstern und Türen (z.B. in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens beein-
trächtigt werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter Umständen Ihre Sicherheit beein-
trächtigen. Ggf. muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr, z.B. durch den Einbau einer Luftklappe
in der Nähe des Kaminofens oder Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen oder in
einen gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller), gesorgt werden. Insbesondere muss
sichergestellt bleiben, dass notwendige Verbrennungs-Luftleitungen während des Betriebes der
Feuerstätte offen sind. Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten im selben Raum
oder Raumluftverbund installiert sind, können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen (bis
hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit
keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
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