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TomTom PRO Serie Referenzhandbuch Seite 110

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CE-Kennzeichnung
Dieses Gerät entspricht den Anforderungen der CE-Kennzeichnung, wenn es in Wohn-, Gewerbe-,
Fahrzeug- oder Leichtindustrieumgebungen eingesetzt wird und alle entsprechenden Bestim-
mungen der geltenden EU-Richtlinien erfüllt werden.
R&TTE-Richtlinie
Hiermit erklärt TomTom, dass persönliche Navigationsgeräte und Zubehör von TomTom die
grundlegenden Anforderungen und anderen relevanten Bestimmungen der EU-Richtlinie
1999/5/EC erfüllen. Die Konformitätserklärung finden Sie hier: tomtom.com/legal.
EEAG-Richtlinie
Das EEAG-Symbol auf dem Produkt oder der Produktverpackung zeigt an, dass das Produkt nicht
als Hausmüll zu entsorgen ist. In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte (EEAG) darf dieses Elektrogerät nicht als unsortierter Siedlungsabfall
entsorgt werden. Entsorgen Sie dieses Produkt bitte, indem Sie es dort zurückgeben, wo Sie es
erworben haben, oder bei einer kommunalen Recycling-Sammelstelle in Ihrer Nähe. Damit tragen
Sie aktiv zum Schutz der Umwelt bei.
Besonderer Hinweis zum Fahren in Kalifornien, Minnesota und anderen US-Bundesstaaten
Abschnitt 26708 des California Vehicle Code, der sich auf Fahrten im US-Bundesstaat Kalifornien
bezieht, schränkt die Montage eines Navigationsgerät an der Windschutzscheibe auf einen
quadratischen Bereich mit 7 Zoll Kantenlänge an der vom Fahrer am weitesten entfernten Ecke
der Windschutzscheibe oder einen quadratischen Bereich mit 5 Zoll Kantenlänge an der dem
Fahrer am nächsten gelegenen Ecke der Windschutzscheibe und außerhalb einer Air-
bag-Bereitstellungszone ein, sofern das System ausschließlich zur Navigation von Haustür zu
Haustür verwendet wird, während das motorisierte Fahrzeug bedient wird. Fahrer in Kalifornien
dürfen das Gerät nicht an den Seitenfenstern oder an der Heckscheibe montieren.
Abschnitt 169.71, Unterabschnitt 1, Absatz 2 der Minnesota State Legislature Statutes verbietet
allen Personen im Bundesstaat Minnesota Fahrten mit einem zwischen dem Fahrer und der
Windschutzscheibe angebrachten Gerät.
In vielen anderen Bundesstaaten gelten ebenfalls Gesetze, die die Platzierung eines Objekts oder
Materials auf der Windschutzscheibe, den Seitenfenstern oder der Heckscheibe einschränken, da
die deutliche Sicht des Fahrers auf die Straße behindert werden kann. Es ist die Pflicht des
Fahrers, sich über alle geltenden Gesetze zu informieren und das Gerät so zu platzieren, dass es
seine Fahrt nicht beeinträchtigt.
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