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Montage

• Bei der Montage des Scheinwerfers sind spezifi sche Bestimmungen wie die BGV C1 (vormals VBG 70) oder auch län-
derspezifi sche Baurichtlinien zu beachten.
• Die Montage darf nur durch qualifi zierte Personen erfolgen!
• Die Aufhängevorrichtung des Scheinwerfers muss so gebaut und bemessen sein, dass sie eine Stunde lang ohne dau-
ernde und schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
• Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem Sicherungsseil erfolgen. Die
zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Falle eines Fehlers an der Hauptaufhängung kein
Teil der Installation herabfallen kann.
• Während der Installation ist der unnötige Aufenthalt im Gefahrenbereich unterhalb der Installation verboten.
• Der Installateur hat dafür zu sorgen, das sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen vor der ersten
Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch Sachverständige überprüft
werden.
• Der Installateur hat dafür Sorge zu tragen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindes-
tens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
• Der Installateur hat dafür Sorge zu tragen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindes-
tens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
• Der Scheinwerfer sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
ACHTUNG!
Überkopfmontage erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Dies beinhaltet (aber beschränkt sich nicht allein
auf) Berechnung und Defi nition der Tragfähigkeit, verwendetes Installationsmaterial und regelmäßige
Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Scheinwerfers. Versuchen Sie niemals die Installation
selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifi kation verfügen, sondern beauftragen Sie einen
professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu Verletzungen und/oder zur Beschädigung von
Eigentum führen.
• Der Scheinwerfer muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
• Wenn der Scheinwerfer von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer mit
Traversensystemen oder ähnlichen zugelassenen Aufhängungen gearbeitet werden. Der Scheinwerfer darf niemals frei
schwingend im Raum befestigt werden.
ACHTUNG!
Scheinwerfer können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen herbeiführen! Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit
einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie den Scheinwerfer NICHT!
• Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefl äche mindestens die 10-fache Punktbelastung des Eigenge-
wichtes des Scheinwerfers aushalten kann
ACHTUNG!
Achten Sie bei der Installation auf die angegebenen Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien!
• Befestigen Sie den Scheinwerfer mit dem Haltebügel mittels eines geeigneten Haken/einer Schelle an Ihrem Traversen-
system. Die hierfür vorgesehene Bohrung hat einen Durchmesser von 12 Millimetern. Je nach Art der Installation sind
natürlich auch vergleichbare, zugelassene Hängevorrichtungen einsetzbar.
• Sichern Sie den Scheinwerfer bei Überkopfmontage immer mit einem Sicherungsseil, das mindestens für das 12-fache
Eigengewicht zugelassen ist. Es dürfen nur Sicherungsseile mit zugelassenen Verbindungsgliedern eingesetzt werden.
Hängen Sie das Sicherungsseil in die dafür vorgesehene Bohrung ein und führen Sie es um die Traverse oder einen
vergleichbaren, sicheren Befestigungspunkt. Achten Sie darauf das Verbindungsglied entsprechend der Bestimmungen
zu verschließen.
• Öffnen Sie Feststellschrauben um den Neigungswinkel des Gerätes einzustellen und ziehen diesen danach wieder
handfest an.
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