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Montage

• Bei der Montage des Scheinwerfers sind spezifische Bestim-
mungen wie die BGV C1 (vormals VBG 70) oder auch länder-
spezifische Baurichtlinien zu beachten.
• Die Montage darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen!
• Die Aufhängevorrichtung des Scheinwerfers muss so gebaut
und bemessen sein, dass sie eine Stunde lang ohne dauernde
und schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aus-
halten kann.
• Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen
Aufhängung, z. B. einem Sicherungsseil erfolgen. Die zweite
Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im
Falle eines Fehlers an der Hauptaufhängung kein Teil der Ins-
tallation herabfallen kann.
• Während der Installation ist der unnötige Aufenthalt im Ge-
fahrenbereich unterhalb der Installation verboten.
• Der Installateur hat dafür zu sorgen, das sicherheitstechnische
und maschinentechnische Einrichtungen vor der ersten Inbe-
triebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wie-
derinbetriebnahme durch Sachverständige überprüft werden.
• Der Installateur hat dafür Sorge zu tragen, dass sicherheits-
technische und maschinentechnische Einrichtungen mindes-
tens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft wer-
den.
• Der Installateur hat dafür Sorge zu tragen, dass sicherheits-
technische und maschinentechnische Einrichtungen mindes-
tens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang
der Abnahmeprüfung geprüft werden.
• Der Scheinwerfer sollte idealerweise außerhalb des Aufent-
haltsbereiches von Personen installiert werden
ACHTUNG!
Überkopfmontage erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Dies
beinhaltet (aber beschränkt sich nicht allein auf) Berechnung
und Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installationsma-
terial und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwende-
ten Materials und des Scheinwerfers. Versuchen Sie niemals die
Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche
Qualifikation verfügen, sondern beauftragen Sie einen profes-
sionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu
Verletzungen und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
• Der Scheinwerfer muss außerhalb des Handbereichs von Perso-
nen installiert werden.
• Wenn der Scheinwerfer von der Decke oder hochliegenden
Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer mit Traver-
sensystemen oder ähnlichen zugelassenen Aufhängungen ge-
arbeitet werden. Der Scheinwerfer darf niemals frei schwin-
gend im Raum befestigt werden.
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ACHTUNG!
Scheinwerfer können beim Herabstürzen erhebliche Verletzun-
gen herbeiführen! Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit einer
möglichen Installationsform haben, installieren Sie den Schein-
werfer NICHT!
• Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montageflä-
che mindestens die 10-fache Punktbelastung des Eigengewich-
tes des Scheinwerfers aushalten kann.
ACHTUNG!
Achten Sie bei der Installation auf die angegebenen Sicherheits-
abstände zu brennbaren Materialien!
• Befestigen Sie den Scheinwerfer mit dem Haltebügel mittels
eines geeigneten Haken/einer Schelle an Ihrem Traversensys-
tem. Die hierfür vorgesehene Bohrung hat einen Durchmesser
von 12 Millimetern. Je nach Art der Installation sind natürlich
auch vergleichbare, zugelassene Hängevorrichtungen einsetz-
bar.
• Sichern Sie den Scheinwerfer bei Überkopfmontage immer mit
einem Sicherungsseil, das mindestens für das 12-fache Eigen-
gewicht zugelassen ist. Es dürfen nur Sicherungsseile mit zuge-
lassenen Verbindungsgliedern eingesetzt werden. Hängen Sie
das Sicherungsseil in die dafür vorgesehene Bohrung ein und
führen Sie es um die Traverse oder einen vergleichbaren, siche-
ren Befestigungspunkt. Achten Sie darauf das Verbindungs-
glied entsprechend der Bestimmungen zu verschließen.
• Öffnen Sie Feststellschrauben um den Neigungswinkel des Ge-
rätes einzustellen und ziehen diesen danach wieder handfest
an.

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