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MONTAGE

Bei der Montage des Scheinwerfers sind spezifische Bestimmungen wie die DGUV V17/18 (vormals BGV C1)
oder auch länderspezifische Baurichtlinien zu beachten.
Die Montage darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen!
Die Aufhängevorrichtung des Scheinwerfers muss so gebaut und bemessen sein, dass sie eine Stunde lang
ohne dauernde und schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem Sicherungsseil
erfolgen. Die zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Falle eines Fehlers an
der Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während der Installation ist der unnötige Aufenthalt im Gefahrenbereich unterhalb der Installation verboten.
Der Installateur hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen vor
der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige überprüft werden.
Der Installateur hat dafür Sorge zu tragen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische
Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Der Installateur hat dafür Sorge zu tragen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische
Einrichtungen mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung
geprüft werden.
Der Scheinwerfer sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden
ACHTUNG!
Überkopfmontage erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Dies beinhaltet (aber beschränkt sich nicht allein auf)
Berechnung und Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installationsmaterial und regelmäßige
Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Scheinwerfers. Versuchen Sie niemals die Installation
selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation verfügen, sondern beauftragen Sie einen
professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu Verletzungen und/oder zur Beschädigung von
Eigentum führen.
Der Scheinwerfer muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
Wenn der Scheinwerfer von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer
mit Traversensystemen oder ähnlichen zugelassenen Aufhängungen gearbeitet werden. Der Scheinwerfer
darf niemals frei schwingend im Raum befestigt werden.
ACHTUNG!
Scheinwerfer können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen herbeiführen! Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit
einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie den Scheinwerfer NICHT!
Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes des Scheinwerfers aushalten kann
ACHTUNG!
Achten Sie bei der Installation auf die angegebenen Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien!
Befestigen Sie den Scheinwerfer mit dem Haltebügel mittels eines geeigneten Haken/einer Schelle an Ihrem
Traversensystem. Das hierfür vorgesehene Gewinde besitzt die Größe M10. Je nach Art der Installation sind
natürlich auch vergleichbare, zugelassene Hängevorrichtungen einsetzbar.
Sichern Sie den Scheinwerfer bei Überkopfmontage immer mit einem Sicherungsseil, das mindestens für das
12-fache Eigengewicht zugelassen ist. Es dürfen nur Sicherungsseile mit zugelassenen Verbindungsgliedern
eingesetzt werden. Hängen Sie das Sicherungsseil in die dafür vorgesehene Bohrung ein und führen Sie es
um die Traverse oder einen vergleichbaren, sicheren Befestigungspunkt. Achten Sie darauf das
Verbindungsglied entsprechend der Bestimmungen zu verschließen.
Öffnen Sie Feststellschrauben um den Neigungswinkel des Gerätes einzustellen und ziehen diesen danach
wieder handfest an.

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