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Garantiebedingungen; Garantiebestimmungen - Kemppi Super Migger Gebrauchsanweisung

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GARANTIEBEDINGUNGEN

KEMPPI Oy leistet Garantie für die von ihr hergestellten und verkauften Maschinen und
Anlagen hinsichtlich der Herstellungs- und Rohmaterialfehler. Anfallende Garantiereparaturen
dürfen nur von einer KEMPPI bevollmächtigten Wartungswerkstatt vorgenommen werden.
Verpackung, Frachtkosten und Versicherung werden vom Auftraggeber bezahlt. Die Garantie
tritt mit Rechnungsdatum in Kraft. Mündliche Vereinbarungen die nicht in den
Garantiebedingungen enthalten sind, sind für den Garantiegeber nicht bindend.
Begrenzung der Garantie
Aufgrund der Garantie werden keine Mängel beseitigt, die durch natürlichen Verschleiß,
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, Überlastung, Unvorsichtigkeit, Unterlassung der
Wartungsvorschriften, falsche Netzspannung oder Gasdruck, Störung oder Mängel im Netz,
Transport- oder Lagerungsschäden Feuer oder Beschädigung durch Naturereignisse entstanden
sind. Die Garantie erstreckt sich nicht auf indirekte oder direkte Reisekosten (Tagegeld,
Übernachtungs-, Frachtkosten etc.), die durch Garantiereparaturen entstanden sind. Die
Garantie erstreckt sich weder auf Schweißbrenner und ihre Verschleißteile, noch auf
Vorschubrollen und Drahtführungen der Drahtvorschubgeräte. Die Garantie erstreckt sich
nicht auf direkte oder indirekte Schäden, die durch defekte Produkte entstanden sind. Die
Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn an der Anlage Änderungen vorgenommen werden,
die nicht vom Hersteller empfohlen werden oder wenn bei Reparaturen irgendwelche andere
als Originalersatzteile verwendet werden. Die Garantie wird ungültig, wenn die Reparatur
von irgendeiner anderen als von der Firma KEMPPI oder von einer KEMPPI bevollmächtigten
Wartungswerkstatt vorgenommen wird.
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 1 Jahr im 1-Schichtbetrieb, bzw. 6 Monate im 2-Schichtbetrieb und
4 Monate im 3-Schichtbetrieb.
Annahme einer Garantiereparatur
KEMPPI oder eine von KEMPPI bevollmächtigte Wartungswerkstatt muß unverzüglich über
die Garantiemängel unterrichtet werden. Bevor eine Garantiereparatur vorgenommen wird,
muß der Kunde eine vom Verkäufer ausgefüllte Garantiebescheinigung vorlegen oder die
Gültigkeit der Garantie in Form einer Einkaufsrechung, einer Einkaufsquittung oder eines
Lieferscheines schriftlich nachweisen. Aus dieser müssen das Einkaufsdatum, die
Herstellungsnummer der zu reparierenden Anlage ersichtlich sein. Die Teile, die aufgrund
der Garantie, getauscht worden sind, bleiben Eigentum der Firma KEMPPI. Nach der Garan-
tiereparatur wird die Garantie der reparierten oder getauschten Maschine oder Anlage bis
zum Ende der originalen Garantiezeit fortgesetzt.
0033/ 192890E /
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