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Samson 2405 Bedienungsanleitung Seite 6

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Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu
Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwendung
erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Bedienpersonal Ge-
fährdungen, die am Gerät vom Durchflussmedium und Betriebsdruck ausgehen können,
durch geeignete Maßnahmen verhindern. Dazu müssen Betreiber und Bedienpersonal alle
Gefahrenhinweise, Warnhinweise und Hinweise dieser Einbau- und Bedienungsanleitung,
insbesondere für Einbau, Inbetriebnahme und Instandhaltung, befolgen.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienpersonal diese Einbau- und
Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Dokumente zur Verfügung zu stellen und das Be-
dienpersonal in der sachgerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber
sicherstellen, dass das Bedienpersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
Sorgfaltspflicht des Bedienpersonals
Das Bedienpersonal muss mit der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitung und mit
den mitgeltenden Dokumenten vertraut sein und sich an die darin aufgeführten Gefahrenhin-
weise, Warnhinweise und Hinweise halten. Darüber hinaus muss das Bedienpersonal mit
den geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut sein und
diese einhalten.
Mitgeltende Normen und Richtlinien
Das Gerät erfüllt die Anforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.
Bei einem Gerät, das mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist, gibt die EU-Konformitätser-
klärung Auskunft über das angewandte Konformitätsbewertungsverfahren. Die entsprechen-
de Konformitätserklärung steht im Anhang dieser EB zur Verfügung (vgl. Kap. 9.2).
Die nichtelektrischen Ventilausführungen ohne Auskleidung des Ventilgehäuses mit Isolier-
stoffbeschichtungen haben nach der Zündgefahrenbewertung, entsprechend der EN 13463-
1: 2009 Absatz 5.2, auch bei selten auftretenden Betriebsstörungen keine eigene potenzielle
Zündquelle und fallen somit nicht unter die Richtlinie 2014/34/EU.
Î Für den Anschluss an den Potentialausgleich Absatz 6.4 der EN 60079-14, VDE 0165-1
beachten.
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EB 2520

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