Vermessung der Leinenlängen:
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung erfolgt vom
!
Einhängepunkt des Tragegurtes bis zur Kappe einschließlich Fangleinenloop. Die Rippennummerierung
beginnt jeweils in der Flügelmitte wobei die Flügelseiten in Flugrichtung gesehen werden. Die ermittelten
Gesamtleinenlängen werden im Nachprüfprotokoll dokumentiert und den Sollleinenlängen des
entsprechenden Typenkennblattes gegenübergestellt. Die Vermessung der gegenüberliegenden
Flügelseite kann, gleiche Bedingungen vorausgesetzt, kann durch einen Symmetriecheck vorgenommen
werden. Die Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden Toleranzen ist im
Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen maximal +/- 15 mm gegenüber dem Typenkennblatt abweichen,
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wobei durch die Toleranzen keine nennenswerte Trimmverschiebung vorliegen darf. Die Toleranzen der
Bremsleinen betragen +/- 25 mm Abweichung gegenüber dem Typenkennblatt.
Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen vorgenommen werden muss (die Vorgehensweise
!
muss beim Hersteller erfragt werden):
# wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze erreichen, wobei die Toleranzgrenze lediglich
entweder in + oder - Richtung abweichen darf (gerechnet werden alle Werte von 10-15 mm).
# oder 25 % der Leinen die Toleranzgrenzen in beide Richtungen (+ oder -) abweichen (Beispiel: A/B Leinen
sind um 10-15 mm länger, während gleichzeitig die C/D Leinen um 10-15 mm kürzer als im Typenkennblatt
sind (Trimmverschiebung nach hinten durch Alterung)
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C) wird jeweils aus der Schirmmitte eine Stammleine
!
ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast ermittelt. Die ausgebauten Leinen sind im
Nachprüfprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1, D1 in Flugrichtung links). Dies ist wichtig, damit bei einer
späteren Nachprüfung nicht die bei der vorhergegangenen Prüfung ersetzte Leine geprüft wird. Bei der
3. und 4. Nachprüfung werden Stammleinen neben der mittleren Stammleine geprüft (d.h. A2, B2, C2).
Ab der 5. Nachprüfung fängt der Turnus wieder von vorne an (z.B. A1, B1, C1 in Flugrichtung links, gemäß
der ersten Nachprüfung).
Galerieleinen: Oberhalb der Stammleinen wird jeweils eine weiterführende Leine bis hin zur Kappe
!
ausgebaut und ebenfalls die Bruchlast ermittelt. Liegt die ermittelte Bruchlast der oberen A-Ebene oder
mittleren A-Ebene beim 1,5-fachen des Sollwert (z.B. Sollwert 60 daN, ermittelte Bruchlast >90 daN),
dann kann eine Prüfung von weiteren Ebenen oberhalb der Stammleinen auf der B/C/D/E-Ebenen
entfallen.
Grenzwerte der Einzelleinen für den T-fighter 26:
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Stammleinen:
Mittlere Ebene:
Obere Ebene:
Kontrolle der Kappenfestigkeit:
Die Prüfung der Kappenfestigkeit wird mit dem Bettsometer (B.M.A.A.aproved Patent No. GB 2270768
!
Clive Betts Sales) vorgenommen. Bei dieser Prüfung wird in das Ober- und Untersegel im Bereich der A-
Leinenanlenkung ein nadeldickes Loch gestoßen und das Tuch auf seine Weiterreißfestigkeit hin geprüft.
Der Grenzwert der Messung wird auf 800 g und eine Risslänge von 5 mm festgelegt
Der genaue Prüfablauf ist durch die Bedienungsanleitung des Bettsometer vorgegeben. Der ermittelte
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Messwert wird in das Nachprüfprotokoll eingetragen
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A/B: 220 daN;
A/B: 120 daN;
A/B: 60 daN;
C/D: 200 daN
C/D: 80 daN
C/D: 45 daN