d-lab.2, d-lab.2plus, netlab.2plus: Bedienung
10.1
Umgang mit Chemikalien
10.1.1 Rechtliche Bestimmungen
Das Gerät ist von wasserrechtlichen Bestimmungen betroffen:
− Chemikalien dürfen nicht in das Abwasser geleitet werden.
− Es muss geprüft werden, ob Reststoffe vermieden, verringert oder verwertet werden
können.
− Alle fotografischen Bäder, die Chemiefilterpatronen sowie Kunststoffbehälter mit
schädlichen Restinhalten gelten als Sonderabfall und müssen den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechend entsorgt werden.
− Verbrauchte Chemikalien sind bis zur Entsorgung in geeigneten Behältern
aufzubewahren.
Bei der Lagerung verbrauchter Verarbeitungsbäder ist sicherzustellen, dass kein
–
Gewässer verunreinigt wird, z. B. bei unbeabsichtigtem Auslaufen.
Hinweis
Die Bestimmungen für den Umgang mit Chemikalien und für die fachgerechte
Entsorgung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Auskunft über die jeweils
gültigen Bestimmungen erteilen:
− die zuständige Behörde des Landes
die nächste AgfaPhoto-Vertretung
–
10.1.2 Entsorgung
Hinweis
Entsorgungshinweise auf den Chemikalienverpackungen beachten!
10.1.2.1 Gebrauchte Verarbeitungsbäder
Die verwendeten Verarbeitungsbäder sind in der Regel sehr schwach wassergefährdend
(Wassergefährdungsklasse 1).
Bis zur Entsorgung können diese Bäder daher in handelsüblichen Kanistern für
Fotochemikalien aufbewahrt werden.
Für größere Behälter ist im Allgemeinen eine Bauzulassungsbescheinigung erforderlich.
AgfaPhoto
Umweltschutz und Entsorgung
2005-05-01 / PN 04092_01
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