d-lab.2, d-lab.2plus, netlab.2plus: Bedienung
1.3.3
Gewährleistung
1.3.3.1 Verpflichtung des Betreibers
Die Gewährleistungs- und Verfügbarkeitszusagen gelten nur unter folgenden
Bedingungen:
Das Minilab wird nur durch Personen bedient, die von der Firma AgfaPhoto intensiv
–
und nachweislich geschult wurden.
Es müssen für den Betrieb des Minilabs geeignete Elektrizitätsversorgung,
–
Chemikalien und sonstige Verbrauchsmaterialien gemäß den Weisungen beigestellt
werden.
Es müssen alle Anweisungen von der Firma AgfaPhoto bezüglich des Betriebes und
–
des Unterhalts des Minilab befolgt werden.
Die Wartung des Geräts muss entsprechend den Anweisungen der Firma AgfaPhoto
–
ausgeführt werden.
Die Verwendung von anderen Verschleiß- und Ersatzteilen als den Originalteilen der
–
Firma AgfaPhoto führt zur sofortigen Beendigung der Gewährleistungs-,
Verfügbarkeits- und Garantieansprüche.
1.3.3.2 Gewährleistung und Haftung
Dieses Gerät ist gemäß den im Abschnitt
aufgeführten Normen und Vorschriften gebaut und geprüft und hat das Werk in
sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand verlassen. Um diesen Zustand zu erhalten
und einen gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten, muss der Anwender die Hinweise und
Warnvermerke beachten, die in dieser Betriebsanleitung enthalten sind. Es liegt in der
Verantwortung des Eigentümers und des Anwenders, dafür zu sorgen, dass alle
Sicherheitseinrichtungen und Bestimmungen in der Betriebsumgebung des Geräts in
ausreichendem Maße vorhanden sind.
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der AgfaPhoto
GmbH. Diese stehen dem Betreiber spätestens ab Vertragsabschluss zur Verfügung.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen
sind:
sachwidrige Verwendung des Minilab
–
unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung des Minilab
–
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Lagerung,
–
Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung des Geräts
eigenmächtiges Verändern des Minilab
–
mangelhafte Überwachung von Baugruppen des Minilab, die einem Verschleiß
–
unterliegen
unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
–
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
–
Der einwandfreie und sichere Betrieb des Geräts setzt sachgemäßen Transport,
sachgemäße Lagerung, Aufstellung und Montage sowie sorgfältige Bedienung und
Instandhaltung voraus.
Die Garantiebestimmungen sind Ländersache. Sie können dem Kaufvertrag bzw. dem
Garantieschein entnommen werden.
AgfaPhoto
Angewandte Normen und Vorschriften
2005-05-01 / PN 04092_01
Einführung
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