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Nachweis von brennbaren Kältemitteln:
Unter keinen Umständen dürfen potenzielle Zündquellen zur Suche oder
zum Aufspüren von Kältemittellecks verwendet werden. Die Verwendung
einer Halogenlampe (oder eines anderen Detektors mit offener Flamme)
ist untersagt.
• Folgende Leckageerkennungsmethoden werden als akzeptabel
angesehen:
Elektronische Lecksuchgeräte können zur Erkennung von Kältemittellecks
eingesetzt werden. Bei brennbaren Kältemitteln ist die Empfindlichkeit
jedoch möglicherweise nicht ausreichend oder eine Neukalibrierung
erforderlich. (Die Kalibrierung der Messgeräte muss in einem
kältemittelfreien Bereich erfolgen.) Stellen Sie sicher, dass das
Lecksuchgerät keine Zündquelle darstellt und für das verwendete
Kältemittel geeignet ist.
Die Detektionsgeräte müssen auf einen Prozentsatz der unteren
Explosionsgrenze (UEG) des Kältemittels eingestellt und auf das
verwendete Kältemittel kalibriert werden. Der entsprechende Gasanteil
(maximal 25 %) muss bestätigt werden.
Lecksuchflüssigkeiten eignen sich auch für die Verwendung mit den
meisten Kältemitteln. Die Verwendung von chlorhaltigen Reinigungsmitteln
sollte jedoch vermieden werden, da das Chlor mit dem Kältemittel
reagieren und die Kupferrohre korrodieren kann.
- Bei Verdacht auf ein Leck müssen alle offenen Flammen
entfernt/gelöscht werden.
Wird ein Kältemittelleck festgestellt, das ein Löten erfordert, muss das
gesamte Kältemittel aus dem System abgesaugt oder (mittels
Absperrventilen) in einem vom Leck entfernten Systemteil isoliert werden.
Die Kältemittelentfernung muss gemäß den Anweisungen zur Entfernung
und Evakuierung erfolgen.
• Entfernung und Evakuierung:
Beim Öffnen des Kältemittelkreislaufs zu Reparaturzwecken oder aus
anderen Gründen sind die üblichen Verfahren anzuwenden. Bei
brennbaren Kältemitteln ist es jedoch wichtig, die besten Vorgehensweisen
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