Störungen
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Störungen
Das iNet X Pro Panel zeigt einen schwarzen Bildschirm.
Die gesamte Elektronik des Fahrzeugs ist ausgefallen.
Vorhandene intakte Sicherung mit dem höchsten
Wert in den SOS-Sicherungseingang einsetzen.
Die Grundfunktionen sind gesichert.
Durch den Erhalt der Grundfunktionen wird eine
weitere Nutzung des Fahrzeugs ermöglicht.
Bei nächster Gelegenheit die gesamte Anlage von
einer Fachkraft oder einen Truma Service Partner
prüfen lassen.
Grundfunktionen sind konfigurationsabhängig, z.B.
Heizung, Wasserpumpe, Kühlschrank, Trittstufe etc.
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Wartung und Reparatur
Das Gerät niemals eigenmächtig öffnen.
Keine Reparaturen am Gerät ausführen.
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Entsorgung
Das Gerät darf nicht über den Hausmüll entsorgt wer-
den, sondern muss getrennt über eine Sammelstelle
dem Recycling zugeführt werden.
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Technische Daten
Spezifikation
Spannung
Schutz
Sensormessung
6
DE
12 V
Elektronische (digitale)
Sicherungen
Spannung, Strom, Tempe-
ratur, Schalter
13
Garantie
Hersteller-Garantieerklärung
Europäische Union, Stand 04/2024
13.1 Umfang der Garantie
Truma gewährt als Hersteller des in der Gebrauchsan-
leitung bezeichneten Gerätes dem Verbraucher freiwillig
eine Garantie, die etwaige Material- und/oder Ferti-
gungsmängel des Gerätes abdeckt.
Diese Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der Europäi-
schen Union sowie in den Ländern Vereinigtes König-
reich, Island, Norwegen, Schweiz und Türkei.
Diese Garantie gilt für die oben genannten Mängel,
die innerhalb der ersten 24 Monate seit Abschluss
des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem
Verbraucher eintreten. Verbraucher ist die natürliche
Person, die als erstes das Gerät vom Hersteller, Fahr-
zeughersteller (OEM) oder Fachhändler erworben
hat und es nicht im Rahmen einer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit weiterveräußert
oder bei Dritten einbaut.
Der Hersteller oder ein von Truma autorisierter Service-
partner wird solche Mängel durch Nacherfüllung, das
heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, beseitigen, soweit nicht einer der unten
genannten Ausschlussgründe vorliegt.
Nach Ermessen des Herstellers oder eines von Truma
autorisierten Servicepartners kann der Ersatz des Pro-
duktes oder Teile davon auch durch zuvor eingebaute
oder gebrauchte Teile ersetzt werden, die in ihrer Leis-
tung Neuteilen gleichwertig sind.
Das Eigentum an defekten oder ausgetauschten Teilen
oder Geräten geht in das Eigentum des Herstellers bzw.
des von Truma autorisierten Servicepartners über. So-
fern das Gerät zum Zeitpunkt der Mangelanzeige nicht
mehr hergestellt wird, kann der Hersteller im Fall einer
Ersatzlieferung auch ein ähnliches Produkt liefern.
Leistet der Hersteller nach dieser Garantie, beginnt die
Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausge-
tauschten Teile nicht von Neuem, sondern die ursprüng-
liche Frist läuft für das Gerät weiter. Zur Durchführung
von Garantiearbeiten sind nur der Hersteller selbst oder
ein von Truma autorisierter Servicepartner berechtigt.
Die im Garantiefall anfallenden Kosten werden direkt
zwischen dem von Truma autorisierten Servicepartner
und dem Hersteller abgerechnet. Zusätzliche Kosten
aufgrund erschwerter Aus- und Einbaubedingungen
des Gerätes (z.B. Demontage von Möbel- oder Karosse-
rieteilen) sowie Anfahrtskosten des von Truma autori-
sierten Servicepartners oder Herstellers können nicht
als Garantieleistung anerkannt werden.
Weitergehende Ansprüche aus dieser Garantie, insbe-
sondere Schadensersatzansprüche des Verbrauchers
oder Dritter, sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
RVcore 12 V Distribution
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