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Prüfzeichen; Verwendete Werkstoffe; Installation; Allgemeines - Judo ZEWA PLUS Betriebsanleitung

Leckageschutz
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3.2
Prüfzeichen
Die Geräte entsprechen den technischen Re-
geln für Trinkwasser-Installationen gemäß
DIN EN 806 ff. und der nationalen Ergänzung
DIN 1988 ff. sowie der DIN EN 1717. Sie sind
gemäß der DVGW-Prüfgrundlage VP 638
(„Leckagedetektoren zum Einbau in Trink-
wasser-Installationen")
DVGW-Zeichen ist beantragt.
3.3

Verwendete Werkstoffe

Die zur Verwendung kommenden Werkstof-
fe sind gegenüber den im Trinkwasser zu er-
wartenden physikalischen, chemischen und
korrosiven
Beanspruchungen
und erfüllen die in der Prüfgrundlage VP 638
(„Leckagedetektoren zum Einbau in Trink-
wasser-Installationen, Anforderungen und
Prüfungen") geforderten Vorgaben. Alle
Werkstoffe sind hygienisch und physiolo-
gisch unbedenklich. Kunststoffe erfüllen die
KTW-Leitlinie
des
(UBA) und das DVGW-Arbeitsblatt W 270.
Metallische Werkstoffe erfüllen die Anforde-
rungen der DIN 50930-6 (Beeinflussung der
Trinkwasserbeschaffenheit).

Installation

ausgeführt.
Das
beständig
Umweltbundesamtes
JUDO ZEWA PLUS
4.
Installation
4.1

Allgemeines

ACHTUNG
(siehe Kapitel „Sicherheitshinweise und
Gefahren bei Nichtbeachtung")
Die Installation darf nur von geeignetem
Fachpersonal durchgeführt werden.
Das Kapitel „Bestimmungsgemäße Verwen-
dung" ist unbedingt zu beachten!
Die Rohrleitung muss den Leckageschutz
sicher tragen können.
Ansonsten kann es zu einer mechanischen
Beschädigung der Rohrleitung bis hin zum
Bruch kommen. Daraus können größere
Wasserschäden resultieren. Personen, die
sich in der Nähe des Leckageschutzes auf-
halten, sind in diesem Falle durch die größe-
ren Wassermengen einem gesundheitlichen
Risiko ausgesetzt. Deshalb müssen die
Rohrleitungen gegebenenfalls zusätzlich fi-
xiert bzw. gestützt werden.
Zur bequemen Bedienung und Wartung ist
oberhalb und unterhalb der Geräte unbe-
dingt ein Freiraum von mindestens 300 mm
einzuhalten (siehe Kapitel „Sicherheitshin-
weise und Gefahren bei Nichtbeachtung").
4.1.1 Anforderungen an den Ein-
bauort
Der Raum für die Installation muss tro-
cken und frostfrei sein!
Unbefugte Personen dürfen zu der
Wasserüberwachungs-Armatur
Zugang haben!
ACHTUNG
(siehe Kapitel „Sicherheitshinweise und
Gefahren bei Nichtbeachtung")
– Die Umgebungstemperatur darf 30 °C
nicht überschreiten!
– Der Leckageschutz wird in der Regel
nach dem Wasserzähler und dem Ab-
keinen
9

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