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Biotech Top Light Zero Bedienungsanleitung Seite 5

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• Die Feuerungsleistung Ihrer Pelletsheizanlage hat einen Modulatonsbereich von 30 % bis 100 % der Nennleistung und
regelt sich automatisch entsprechend der Energieabnahme. Die Geräte sollten möglichst im mittleren und oberen
Leistungsbereich (angepasst auf den jeweiligen Wärmebedarf) betrieben werden, um unnötige Emissionen im Klein-
lastbetrieb zu vermeiden. Ideal ist die Kombination mit einem modulierenden Raum- oder Heizungsregler um un-
nötiges Takten zu vermeiden und möglichst lange Laufzeiten zu gewährleisten.
• Werden technische Änderungen selbst vorgenommen, übernehmen wir für Schäden, die hierdurch entstehen, keine
Gewähr und Haftung.
• Jeder Eingriff von nicht durch uns autorisierten Personen, sowie die Nichtbeachtung dieser allgemeinen Hinweise als
auch der unten beschriebenen Sicherheitshinweise, bedeuten das sofortige Erlöschen des Gewährleistungsanspru-
ches.
• Schadhafte Bauteile und Gerätekomponenten dürfen nur durch Originalersatzteile ersetzt werden.
• Es wird dringend empfohlen, diese Anleitung stets griffbereit im Heizraum aufzubewahren.
• Die in der vorliegenden Anleitung beschriebene Pelletsheizanlage ist nach EN303-5 geprüft/gebaut.
• Für den Legionellenschutz sind die allgemein gültigen Regeln der Heiztechnik zu beachten.
• HINWEIS: Bei Verwendung von Pelletsheizanlagen mit zwei Saugturbinen (z. B. 100kW Pelletsheizkessel) wird der
Lagerraum ungleichmäßig entleert (eine vollständige Entleerung kann nicht gewährleistet werden). Wir empfehlen
bereits in der Planung eine Lagerraumaufteilung von 60 % zu 40 %.
• Die verpflichtende Wartung der Anlage ist mindestens einmal jährlich, spätestens jedoch nach Erreichen von 1.500
Betriebsstunden (bei einem Leistungsbereich von 80–100 % ) vom zertifizierten Fachpersonal durchführen zu lassen.
Wird KEINE Wartung durchgeführt, erlischt die Gewährleistung.
• Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre auf Dichtheit des Kesselkörper und zwei Jahre auf Elektronik, ausgenommen sind
Verschleißteile und elektronische Bauteile.
• Im Zuge von Wartungsarbeiten an der Pelletsheizanlage werden, falls erforderlich, sämtliche Verschleißteile gegen
Berechnung ausgetauscht. Um Servicearbeiten durchführen zu können, muss die Anlage „kalt" sein. Sollte die Anlage
nicht rechtzeitig ausgeschaltet worden sein und somit bei Eintreffen des Servicetechnikers noch „heiß" sein, wird
die daraus resultierende Stand- bzw. Wartezeit gesondert in Rechnung gestellt.
• Fremdkörper im Brennstoff können zu Beschädigungen der Anlage führen.
• Die Vorschriften laut Ö-Norm M 7136 (Transport- und Lagerlogistik) und M 7137 bzw. der VDI Richtlinie 3464
(Anforderung Pelletslagerung) sind einzuhalten.
• Objekte mit hoher Sicherheit in Bezug auf Wärmeversorgung (Hotelerie, Prozesswärme...) sind als Bivalente- oder
Doppelkesselanlagen mit entsprechender Dimensionierung auszuführen. Bei Nichtbeachtung lehnen wir sämt-
liche Forderungen aufgrund von Folgeschäden durch mangelnde Wärmeversorgung ab. Bei einem Biomasseheiz-
system bedarf es anlagenbedingt einer entsprechenden Betreuung (durch den Hausmeister, Portier...), damit die
vorgeschriebenen Wartungsarbeiten regelmäßig durchgeführt werden!
• Um einen optimalen Betrieb der Heizanlage zu gewährleisten, muss dieser im Heizraum genügend Verbren-
nungsluft zugeführt werden. Dazu sind die Vorschriften der jeweiligen Länder zu beachten. Es ist ebenso zu be-
achten, dass es bei nicht ausreichender Versorgung mit Sauerstoff (Zuluft) zu Betriebsstörungen kommen kann,
welche nicht der Gewährleistung bzw. Garantie unterliegen. Lüftungsöffnungen (Zuluft) dürfen keinesfalls zuge-
stellt und/oder abgedeckt sein.
1) Maximal 5 % der Pellets dürfen länger als 40 mm sein, max. Länge 45 mm.
2) Partikel < 3,15 mm, Feinanteil an der letzten Ladestelle.
3) Im wasserfreien Zustand (wf)
Datenblatt zu Holzpellets gem. EN 14961-2, Klasse A1+ A2 (Ø 6mm)
Parameter (Einheit)
Länge (mm)
Feinanteil (%, Masse)
Aschegehalt (%, Masse)
Ascheerweichungstemp. ( °C)
ENplus-A1
ENplus-A2
3,15 bis 40
3,15 bis 40
1
≤ 1
≤ 1
2
2
≤ 0,7
≤ 1,0
3
3
≥ 1.200
≥ 1.100
1
5

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