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Hinweise zum Handbuch
1.1 Symbolerklärung
Wichtige Information
i
Wichtige Hinweise/Zusatzinformationen werden in dieser Form dargestellt
(durch Linien ober- und unterhalb begrenzt).
1.2 Begriffserklärung
Wärmeverteilung
Bezeichnet alle Komponenten der Heizanlage, die zur Wärmespeicherung (Puffer-/Warmwasser-Speicher) bzw. zur
Verteilung (Heizkreise) dienen aber auch die Einbindung alternativer Energiequellen (Solaranlage, Fremdkessel).
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Allgemeine Hinweise
• Die Inbetriebnahme darf nur durch unseren Werkskundendienst oder durch von uns zertifiziertes Fachpersonal
vorgenommen werden.
• Bei einer Pelletsheizanlage mit einer Nennlast von größer 50 kW muss der Pufferspeicher in seiner Größe so ausgelegt
werden, dass bei einem Befüllvorgang des Tagesbehälters genügend Betriebswasser für ca. 1,5 Stunden im Puffer-
speicher enthalten ist. Die Anlage stellt mindestens 1-mal pro Tag aufgrund von Reinigungsarbeiten (Wärmetauscher-
und Rostreinigung) automatisch ab. Je nach vorhandener Restmenge an Pellets im Vorratsbehälter als auch dessen
Grösse und der Anlagenleistung, kann der Vorgang (Ausbrennen / Befüllen / Zünden) bis zum Erreichen der Nennlast
(100 % Leistung) bis zu 1,5 Stunden in Anspruch nehmen – in dieser Zeit wird der Puffer nicht beladen.
• Empfehlung: Für lange Brennerlaufzeiten, der Herstellung eines konstanten Kaminzuges, zur Reduzierung der Start-
Stop-Emission und zur Reduzierung des Wartungsaufwandes: Heizanlage mit Pufferspeicher, Thermosiphon-Puffer-
speicher oder Kombispeicher ausstatten. In der Praxis haben sich Puffergrößen zwischen 40 und 75 Liter/kW bewährt.
Beachten Sie die landesspezifischen Anforderungen für Pufferspeicher. Der Betrieb der Anlage ist nur dann zulässig,
wenn gewährleistet werden kann dass für eine Dauer von mindestens 2 Stunden 50 % der Kesselnennwärmeleistung
abgenommen werden.
• Verwenden Sie ausschließlich die von uns vorgeschriebenen Brennstoffe- Holzpellets nach EN 14961-2, Klasse A1+
A2 (Ø 6 mm). Nur so kann ein emissionsarmer, wirtschaftlicher und störungsfreier Betrieb Ihrer Pelletsheizanlage ge-
währleistet werden. Ein Nichtbeachten kann zu gefährlichen Betriebszuständen führen, und hat den Verlust der Ge-
währleistung und Garantie zur Folge!
• Führen Sie in regelmäßigen Abständen die von uns in der Anleitung empfohlenen Reinigungsarbeiten an Ihrer Pellets-
heizanlage durch. Lassen Sie die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten durch unseren Werkskundendienst oder einen
zertifizierten Partner durchführen. Damit gewährleisten Sie nicht nur die Funktionssicherheit der Anlage und deren Si-
cherheitseinrichtungen, sondern auch den effizienten und emissionsarmen Betrieb der Anlage. Die beste Betreuung
Ihrer Pelletsheizanlage erreichen Sie mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages. Die angegebenen Reinigungs- und
Wartungsintervalle sind unbedingt einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass für Schäden, welche durch Nichteinhaltung
der Wartungsvorschriften entstehen, kein Gewährleistungsanspruch besteht.
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