Einstiegöffnungen
Elektrische Installationen
Befüllset
Statik
Feuchteschutz
Türen/Verbretterung
Bodenverbretterung
Oberirdische Brennstofflager müssen über eine Tür oder Luke
(nach außen öffnend) versehen sein. Innenseitig muss die
Einstiegöffnung mit einer Beplankung versehen sein, die von
außen abnehmbar ist, damit der Brennstoff bei irrtümlicher
Öffnung des Lagerraums nicht herausrieseln kann. Auf Grund
der
Verletzungsgefahr
Einstiegsöffnungen verschließbar auszuführen und während
des
Betriebes
verschlossen
Einstiegsöffnung ist ein Hinweisschild mit der Aufschrift
„Betreten während des Betriebes verboten" anzubringen.
Rührwerk
Elektroinstallationen im Brennstofflager sind nicht zulässig.
Deckenbefüllschnecke
Der Antriebsmotor und die nötige Elektroinstallation müssen
außerhalb des Lagerraumes montiert werden.
Befüllkupplungen müssen geerdet werden.
Die Umschließungswände müssen den möglichen statischen
Anforderungen durch den gelagerten Brennstoff und dem
Druck während der Befüllung standhalten.
Das Brennmaterial ist vor Berührung mit Wasser oder
feuchten Untergründen bzw. Wänden zu schützen. Der
Lagerraum muss ganzjährig trocken sein. Bei Gefahr von
zeitweise feuchten Wänden wird empfohlen, eine hinterlüftete
Vorsatzschale auf die Wände aufzubringen und die Wände
mit Holzwerkstoffen zu verkleiden.
Oberirdische
Brennstofflager
(versperrbar) von mindestens 1,80 m² Querschnitt ins Freie
begehbar, innenseitig und von außen abnehmbar beplankt
sein, damit der Brennstoff nicht bei irrtümlicher Öffnung der
Tür herausrieseln kann.
Für den Betrieb mit Korn oder Pellets ist eine Boden-
verbretterung oder ein Betonboden unbedingt erforderlich. Bei
ausschließlichem Hackgutbetrieb können anstelle des Bodens
trockene Hackschnitzel eingebracht werden.
Planung und Installation POWERCHIP
während
des
Betriebes
zu
halten.
müssen
über
BS-01-04-04-01-01-IADE
sind
Auf
der
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BS-01-04-04-03-01-IADE
PH-01-04-04-05-01-IADE
BS-01-04-01-09-01-IADE
PH-01-04-04-06-01-IADE
eine
Tür
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