Zuerst informieren
Erstinbetriebnahme
Die erstmalige Inbetriebnahme und
Anpassung der Regelung an die örtli-
örtlichen und baulichen Gegebenhei-
ten müssen von Ihrem
Heizungsfachbetrieb vorgenommen
werden. Beispiel Verweis siehe Seite
Als Betreiber einer neuen Feuerungs-
anlage sind Sie verpflichtet, diese
umgehend dem für Ihre Liegenschaft
zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister zu melden. Der Bezirks-
schornsteinfegermeister erteilt Ihnen
auch Auskünfte über seine weiteren
Tätigkeiten an Ihrer Feuerungsanlage
(z.B. regelmäßige Messungen, Reini-
gung).
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Nach Anschluss des Gerätes durch
die Fachkraft eine Stunde warten,
damit sich das Gerät der Umgebungs-
temperatur anpassen kann.
Danach gewünschte Einstellungen
vornehmen.