S i c h e r h e i t s h i n w e i s e u n d G a ra n t i e z u s a g e
Sicherheits- und Warnhinweise
Folgende Hinweise sind unbedingt zu beach-
ten. Missachtung oder falsche Bedienung kann
zu gefährlichen Situationen für Gesundheit,
Personen, Geräte und Gebäude führen.
Bei allen Arbeiten an der Heizungsanlage
muss der Hauptschalter ausgeschaltet und
gegen Einschalten gesichert werden.
Alle Arbeiten an der Heizungs- und Gas-
versorgungsanlage, insbesondere am
Gasbrenner, dürfen nur von autorisiertem und
entsprechend geschultem Fachpersonal
(Heizungsfachmann) ausgeführt werden.
Die elektrische Installation darf nur von
autorisiertem Fachpersonal unter Beachtung
der gültigen VDE-Richtlinien vorgenommen
werden. Außerdem sind die Vorschriften des
zuständigen Elektrizitäts-Versorgungsun-
ternehmens zu beachten.
Der Kondenswasserabfluss und die Konden-
satablaufleitung dürfen nicht verändert oder
blockiert werden.
Die ungehinderte Verbrennungsluftzuführung
und eine ausreichende Belüftung des Aufstell-
raums müssen jederzeit sichergestellt sein.
Veränderungen an der Verbrennungsluftversor-
gung und der Abgasabführung dürfen nur nach
Absprache mit dem Bezirks-Schornsteinfeger-
meister vorgenommen werden.
Dies betrifft auch Änderungen an der Raum-
größe, Fenstern, Türen oder Luftöffnungen im
Aufstellraum.
Verplombungen jeder Art dürfen grundsätzlich
nicht zerstört werden.
ROTEX übernimmt die Garantie für Material-
und Fabrikationsfehler gemäß dieser Zusage:
Allgemeine Garantiebestimmungen
Innerhalb der Garantiezeit verpflichtet sich
ROTEX, das Gerät kostenlos durch eine vom
Unternehmen beauftragte Person reparieren zu
lassen.
ROTEX behält sich das Recht vor, ersatzweise
ein Austauschgerät bereitzustellen. Die Garan-
tie wird nur dann gewährt, wenn das Gerät
nachweisbar ordnungsgemäß durch eine Fach-
firma installiert wurde. Als Nachweis empfeh-
len wir dringend, beiliegendes Installations-
und Unterweisungsformular auszufüllen und
an ROTEX zurückzuschicken.
Garantiefristen
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der In-
stallation (Rechnungsdatum der Installations-
firma), spätestens jedoch 6 Monate nach Her-
stellungsdatum (Rechnungsdatum). Durch
Rücknahme des Gerätes zu Reparaturzwecken
oder Austausch des Gerätes, verlängert sich
die Garantiezeit nicht.
Garantie: 2 Jahre
Garantieausschluss
Eingriffe in das Gerät und unsachgemäße Än-
derungen führen zum sofortigen Erlöschen des
Garantieanspruchs.
Versand- und Transportschäden sind von der
Garantieleistung ausgenommen.
Die Garantie schließt Folgekosten, insbeson-
dere Ein- und Ausbaukosten des Gerätes, aus-
drücklich aus.
Alle weitergehenden Kosten, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlos-
sen.
Für Verschleißteile (nach Definition des Her-
stellers), wie z. B. Leuchten, Schalter, Abgas-
anschluss, Sicherungen, besteht kein Garantie-
anspruch.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
für die Brennwert-Heizzentrale
ROTEX GasSolarUnit
Wir, Fa. ROTEX GmbH, erklären in alleiniger Ver-
antwortung, dass das Produkt:
Produkt
Best.-Nr.
ROTEX GasSolarUnit
15 70 01
ROTEX GasSolarUnit
Flüssiggas
15 70 02
in serienmäßiger Ausführung mit folgenden
Europäischen Richtlinien übereinstimmt:
89/336/EWG
Elektromagnetische Ver-
träglichkeit
90/396/EWG
EG-Gasgeräte-Richtlinien
73/23/EWG
EG-Niederspannungs-
richtlinie
92/42/EWG
EG-Wirkungsgradricht-
linie
Die Übereinstimmung der Geräte mit den Vorschrif-
ten der Richtlinien wird nachgewiesen durch die
Einhaltung folgender Normen:
DIN 4702-1; DIN EN 303-1; DIN EN 483;
DIN EN 677; VDE 0722; DIN VDE 0116;
EN 55104; EN 61000-4-2; EN 61000-4-4;
ENV 50142; ENV 50141; DIN EN 6100-4-11;
EN 55014; DIN VDE 0875-14;
EN 61000-3-2; EN 61000-3-3.
Güglingen, 1.8.2001
Dr.-Ing. Franz Grammling
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