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Einführende Sicherheitshinweise Für Das Idm-System; Bestimmungsgemäße Verwendung; Montage-, Inbetriebnahme- Und Bedienpersonal - ABB COPA-XF Betriebsanleitung

Magnetisch-induktiver durchflussmesser mit geschalteter gleichfelderregung in kompaktbauweise
Inhaltsverzeichnis

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Einführende Sicherheitshinweise für das IDM-System
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das magnetisch-induktive Durchflussmesssystem ist nach Stand der Technik gebaut und betriebssicher.
Der IDM ist ausschließlich für den bestimmungsmäßigen Gebrauch einzusetzen.
Jeder über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehender Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht.
Das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
angegebenen Montage-, Inbetriebnahme- und Wartungsbestimmungen.

Montage-, Inbetriebnahme- und Bedienpersonal

Lesen und beachten Sie vor Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung des
Durchlußmeßsystems die Betriebsanleitungen für den Durchflußaufnehmer und Meßumformer
sowie die Sicherheitshinweise.
Nur entsprechend qualifiziertes Personal sollte an diesem Gerät arbeiten.
Das Personal muß mit den Warnungen und Inbetriebnahmemaßnahmen gemäß
dieser Betriebsanleitung vertraut sein.
Sorgen Sie für ordnungsgemäßen Anschluß gemäß Anschlußplan.
Erden Sie das Durchflußmeßsystem.
Achten Sie auf die Warnhinweise mit diesem Zeichen:
Hinweis gemäß Gefahrstoffverordnung
Da nach dem Abfallgesetz vom 27.08.86 (AbfG. §11 Sonderabfall) der Besitzer von
Sonderabfällen für die Entsorgung verantwortlich ist und gleichzeitig der Arbeitgeber
nach der Gefahrstoffverordnung vom 01.10.86 (GefStoffV, §17 Allgemeine Schutzpflicht)
einer Schutzpflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern unterliegt, müssen wir darauf hinweisen, daß
a) alle an ABB Automation Products GmbH zur Reparatur gelieferten Durchflußaufnehmer und/oder
Durchflußmeßumformer frei von jeglichen Gefahrstoffen (Säuren, Laugen,Lösungen, etc.)
sein müssen.
b) die Durchflußaufnehmer durchgespült wurden, damit die Gefahrstoffe neutralisiert werden.
c) im Service- und Reparaturfall die unter a) und b) aufgeführten Maßnahmen
schriftlich bestätigt werden.
d) Kosten, die durch eine Entsorgung der Gefahrstoffe bei einer Reparatur entstehen könnten,
werden dem Eigentümer des Gerätes in Rechnung gestellt.

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