HINWEIS! Bei der Befestigung des Steuerblocks in der Maschine muss der Fahr-
zeug-/Maschinen-/Anlagenhersteller darauf achten, dass die Anschlagflächen
einstellbar sind. Dies kann zum Beispiel durch Langlöcher geschehen. Wenn der
Steuerblock an mehreren Seiten befestigt wird, sollten die Konsolen zueinander ver-
schiebbar sein. Dadurch kann der Steuerblock korrekt ausgerichtet und die Schrau-
ben können flexibel positioniert werden. Das hilft, fertigungsbedingte Form- und
Lagetoleranzen der Befestigungspunkte zueinander auszugleichen. Somit werden
Spannungen und Verformungen in den Bauteilen vermieden, die Fehlfunktionen
verursachen können.
Vorgehensweise
1. Stellen Sie sicher, dass die Ebenheit der Anschlagflächen gewährleistet ist
(Toleranz 0.2 mm bei Befestigungspunkten
punkten
2. Befestigen Sie den Steuerblock nach folgenden Angaben:
– Steuerblöcke mit bis zu 3 Segmenten an mindestens 4 Befestigungspunkten.
– Steuerblöcke ab 4 Segmenten an mindestens 6 Befestigungspunkten.
– Die Befestigungspunkte sollten soweit wie möglich auseinander liegen.
– Beim Anschrauben des Steuerblocks an die Anschlagfläche darf der Steuer-
3. Ziehen Sie die Befestigungsschrauben mit dem im Datenblatt angegebenen
Anziehdrehmoment an. Die Befestigungsschrauben dürfen nicht am Gewinde-
Bohrungsgrund anliegen.
Wenn kein Anziehdrehmoment vorgegeben ist, dürfen die Befestigungsschrau-
ben nur so stark angezogen werden, dass die Steuerblock-Befestigungsbohrun-
gen nicht beschädigt werden.
Während des Betriebs:
▶ Die Lage der Steuerblock-Aufnahme-Befestigungspunkte zueinander darf sich
nicht verändern.
▶ Die Lage der Steuerblock-Aufnahme-Befestigungspunkte zu den Steuerblock-
Befestigungsbohrungen darf sich nicht verändern.
▶ Es dürfen während des Betriebs keine weiteren Kräfte über die Steuerblock-Auf-
nahme auf den Steuerblock übertragen werden.
▶ Der Steuerblock darf von der Steuerblock-Aufnahme nicht auseinandergezogen,
gestaucht, gebogen oder torsiert werden.
).
block nicht verspannt werden.
Montage | Steuerblock RCS50
und 0.5 mm bei Befestigungs-
RD 64165-B2/2025-05-27, Bosch Rexroth AG
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