6 Sicherheitshinweise
GEFAHR Gefahr bei Nichtbeachtung der
geltenden Vorschriften für Elektroinstallatio-
nen.
Vor dem Abnehmen der Elektronikabdeckung
und vor Elektroinstallationen alle Versorgungs-
stromkreise abschalten, Netzsicherung ausschal-
ten und gegen Wiedereinschalten sichern.
Ein Warnschild sichtbar anbringen.
Bei der Elektroinstallation die geltenden Vor-
schriften beachten, z. B. DIN EN 50110-1, in
Deutschland insbesondere VDE 0100 mit den
entsprechenden Teilen.
Eine Vorrichtung zur Trennung vom Netz mit min-
destens 3 mm Kontaktöffnung je Pol ist vorge-
schrieben.
Lüftungsgerät nur an einer fest verlegten elektri-
schen Installation anschließen.
Geräte nur mit auf Typenschild angegebener
Spannung und Frequenz betreiben.
GEFAHR Lebensgefahr bei Betrieb mit
raumluftabhängigen Feuerstätten.
Bei Betrieb mit raumluftabhängigen Feuerstätten
für ausreichende Zuluftnachströmung sorgen.
Maximal zulässige Druckdifferenz pro Wohnein-
heit beachten. Die Ausführung bedarf grundsätz-
lich der Zustimmung des Bezirksschornsteinfe-
gers. Lüftungsgeräte dürfen in Räumen, Woh-
nungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer
Größe, in denen raumluftabhängige Feuerstätten
aufgestellt sind, nur installiert werden:
- wenn ein gleichzeitiger Betrieb von raumluftab-
hängigen Feuerstätten für flüssige oder gasförmi-
ge Brennstoffe und der luftabsaugenden Anlage
durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird
oder
- wenn die Abgasabführung der raumluftabhängi-
gen Feuerstätte durch besondere Sicherheitsein-
richtungen überwacht wird. Bei raumluftabhängi-
gen Feuerstätten für flüssige oder gasförmige
Brennstoffe muss im Auslösefall der Sicherheits-
einrichtung die Feuerstätte oder die Lüftungsan-
lage abgeschaltet werden. Bei raumluftabhängi-
gen Feuerstätten für feste Brennstoffe muss im
Auslösefall der Sicherheitseinrichtung die Lüf-
tungsanlage abgeschaltet werden. Für den be-
stimmungsgemäßen Betrieb der mit den zentra-
len Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
errichteten Lüftungsanlagen müssen eventuell
vorhandene Verbrennungsluftleitungen sowie Ab-
gasanlagen von raumuftabhängigen Feuerstätten
absperrbar sein. Bei Abgasanlagen von Feuer-
stätten für feste Brennstoffe darf die Absperrvor-
richtung nur von Hand bedient werden können.
Die Stellung der Absperrvorrichtung muss an der
Einstellung des Bedienungsgriffes erkennbar
sein. Dies gilt als erfüllt, wenn eine Absperrvor-
richtung gegen Ruß (Rußabsperrer) verwendet
wird.
GEFAHR Gefahr bei unzureichender Trag-
fähigkeit des Untergrunds / der Deckenkon-
struktion.
Lüftungsgerät nur auf einem Untergrund / einer
Deckenkonstruktion mit ausreichender Tragkraft
der Aufstellungsfläche/Anbringungsfläche (min.
300 kg/m²) aufstellen bzw. befestigen.
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