3. SICHERHEITSHINWEISE
3.1. Konvention für Sicherheitshinweise
Die Anlage wurde unter Berücksichtigung einer Gefährdungsanalyse und nach sorgfältiger Auswahl der
einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und
gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Arbeitsschutzgesetz
Unfallverhütungs-
vorschriften
der
Berufs-
genossenschaften
Betriebsanleitung
SL Rack GmbH | Münchener Straße 1 | 83527 Haag i. OB | Tel: +49 8072 3767-0 | sales@sl-rack.de | www.sl-rack.de
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht
werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es
unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der Anlage, diese Maßnahmen
zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
▪ die Anlage nur bestimmungsgemäß verwendet wird
▪ die Anlage nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben
wird und besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre
Funktionstüchtigkeit überprüft werden
▪ erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für das Bedienungs-,
Wartungs- und Reparaturpersonal zur Verfügung stehen und benutzt
werden
▪ die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig
am Einsatzort der Anlage zur Verfügung steht
▪ nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Anlage
bedient, wartet und repariert
▪ dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeits-
sicherheit und Umweltschutz unterwiesen wird sowie die Betriebsanleitung
und insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt
▪ alle an der Anlage angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht
entfernt werden und leserlich bleiben.
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