5. VORAUSSETZUNGEN
FÜR PROJEKTIERUNG & MONTAGE
5.4. Schutzzaun
Die Notwendigkeit eines Schutzzaunes richtet sich nach dem Aufstellort und den dort gültigen Normen
und Richtlinien. Dieser Schutzzaun muss die Anforderungen gem. EN 953 und EN ISO 13857 und
möglicherweise auch die entsprechenden Vorgaben der Versicherung erfüllen. D.h. der Schutzzaun
muss betriebsfremde Personen zuverlässig abhalten, das Betriebsgelände begehen zu können.
▪ Die Zaunfelder müssen aus festem, dauerhaft undurchdringlichem Material bestehen.
▪ Der Zaun muss eine Mindesthöhe von 1,40 m aufweisen.
▪ Der Zaun muss so montiert werden, dass an allen Stellen ein Mindestabstand von 1,5 m zu
beweglichen Teilen eingehalten wird.
▪ Zugangstore müssen absperrbar sein.
5.5. Erdleitungen und nicht tragendes Erdreich
Der Betreiber organisiert vor Beginn der Montage
▪ eine Aufsichtsführende Person und sorgt dafür, dass
▪ der Bauort mit Hilfe von Spartenplänen inspiziert wird und dabei
▪ die Lage von Erdleitungen aller Art und nicht tragendes Erdreich mit Markierungsfarbe oder
durch Absperrungen gekennzeichnet werden.
16
SL Rack GmbH | Münchener Straße 1 | 83527 Haag i. OB | Tel: +49 8072 3767-0 | sales@sl-rack.de | www.sl-rack.de