1. GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
1.1. Wichtige Sicherheitshinweise
Vor Baubeginn unbedingt anhand Ihres Lieferscheins die Vollzähligkeit der Bauteile prüfen. Bitte lesen
Sie diese Installationsanleitung ausführlich vor Montagebeginn und beachten Sie, dass alle Arbeiten
ausschließlich fach- und sachkundige Personen durchführen dürfen!
Unbedingt die Installations- und Befestigungshinweise der Modulhersteller beachten.
Bei Missachtung der Montagevorgaben, der Montagereihenfolge und der Sicherheitshinweise sowie
bei Verwendung von Fremdkomponenten erlöschen Garantieanspruch, Gewährleistung und Haftung
gegenüber dem Hersteller. Dies gilt auch für die Montagevorgaben des Modulherstellers.
Verwenden Sie die Anlage nur zu dem in dieser Anleitung beschriebenen Zweck. Durch falsche Monta-
ge oder nicht beachtete Sicherheits- und Warnhinweise bringen Sie sich selbst und andere in Gefahr:
Schwere Verletzungen oder erhebliche Sachschäden können die Folge sein.
1.2. Verantwortlichkeiten des Herstellers
Den Hersteller trifft eine öffentlich-rechtliche Verantwortung aus dem Geräte- und Produktsicherheits-
gesetz (GPSG), nur sichere Anlagen auf den Markt zu bringen. Die Marktkontrolle führen die staatlichen
Gewerbeaufsichtsämter der Länder durch. Soweit die Anlagen beim
Inverkehrbringen nicht den Vorschriften entsprechen, steht der Gewerbeaufsicht das Recht von Bean-
standungen zu.
Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen)
von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gemäß nachfolgenden EU-Richtlinien gefordert ist, näm-
lich in allen Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Der EWR umfasst die EU-Mitgliedstaaten und die EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz. Damit ist
beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE-Kennzeichnung nicht gefordert.
Es gibt vielfach spezielle Konformitätskennzeichen, die CE-Kennzeichnung nach den
EU-Richtlinien wird jedoch anerkannt.
1.3. Verantwortungsbereiche des Auftragnehmers
Laut Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat der Auftragnehmer einen verantwortlichen
Montageleiter zu bestimmen, der zuallererst eine projektbezogene Gefährdungsbeurteilung durch-
führt. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die allgemeine Unterweisung der Mitarbeiter sowie
deren arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung für die Montagestelle vor Ort. Der Schwer-
punkt der Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz bzw. in der Einhaltung der Arbeitsschutzvor-
schriften liegt also beim Auftragnehmer..
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass
▪
die vollständige Montage- und Installationsanleitung stets griffbereit an der Anlage aufbewahrt
wird.
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