1. GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
1.4. Ausbildung des Montage- und Installationspersonals
Die Anlage darf nur durch geschultes und dafür unterwiesenes Personal montiert und installiert
werden. Elektrische Ausrüstungsteile der Anlage dürfen nur von einer ausgebildeten Elektrofach-
kraft geöffnet werden.
▪ Montage- und Installationsarbeiten dürfen nur von den für die jeweilige Tätigkeit ausgebildeten
Fachkräften durchgeführt werden.
▪ Diese müssen aufgrund ihrer Ausbildung oder berufsnahen Tätigkeit nachweislich in der Lage
sein, Gefahren und Risiken zu erkennen, die von der jeweiligen Tätigkeit ausgehen oder
entstehen können.
▪ Die Zuständigkeiten des Personals müssen vor jeder Tätigkeit stets klar festgelegt sein.
▪ Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Anlage
arbeiten.
1.5. Verpflichtung des Bedieners
Jeder Bediener ist verpflichtet, den für die jeweilige Tätigkeit relevanten Anleitungsteil, insbesondere
deren Sicherheits- und Warnhinweise, zu lesen und zu beachten.
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