1. GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Montageanleitung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Montage- und Wartungs-
anleitung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
1.1
Sicherheitshinweise
Vor Baubeginn unbedingt anhand Ihres Lieferscheins die Vollzähligkeit der Bauteile prüfen. Bitte lesen
Sie diese Installationsanleitung ausführlich vor Montagebeginn und beachten Sie, dass alle Arbeiten
ausschließlich fach- und sachkundige Personen durchführen dürfen!
Zwingend die Installations- und Befestigungshinweise der Modulhersteller beachten. Bei Missachtung
der Montagevorgaben, der Montagereihenfolge und der Sicherheitshinweise sowie bei Verwendung
von Fremdkomponenten erlöschen Garantieanspruch, Gewährleistung und Haftung gegenüber dem
Hersteller. Dies gilt auch für die Montagevorgaben des Modulherstellers.
Die SL Rack GmbH liefert lediglich die in dieser Montageanleitung aufgeführten Komponenten. Alle
zusätzlich benötigten Komponenten oder Befestigungen müssen vor der Montage bauseits auf Eignung
geprüft werden.
Die Montage- und Installationsanleitung sowie die Wartungsanleitung beziehen sich ausschließlich auf
die von der SL Rack GmbH gelieferte mechanische Metallkonstruktion und deren Bauteile. System-
fremde Bauteile der Photovoltaikanlage, wie Module, Kabel- und Steckverbinder, Wechselrichter oder
bauseits gewählte Wandbefestigungen sind nicht Gegenstand dieser Montage- und Sicherheitsan-
leitung. Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen der SL Rack GmbH für diese Bauteile sind ausge-
schlossen.
Verantwortlichkeit des Herstellers
Den Hersteller trifft eine öffentlich-rechtliche Verantwortung aus dem Geräte- und Produktsicherheits-
gesetz (GPSG), nur sichere Anlagen auf den Markt zu bringen. Die Marktkontrolle führen die staatlichen
Gewerbeaufsichtsämter der Länder durch. Soweit die Anlagen beim Inverkehrbringen nicht den
Vorschriften entsprechen, steht der Gewerbeaufsicht das Recht von Beanstandungen zu.
Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen)
von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gemäß nachfolgenden EU-Richtlinien gefordert ist,
nämlich in allen Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR umfasst die
EU-Mit gliedstaaten und die EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz. Damit ist beim Inverkehrbringen
in der Schweiz die CE-Kennzeichnung nicht gefordert. Es gibt vielfach spezielle Konformitätskenn-
zeichen, die CE-Kennzeichnung nach den EU-Richtlinien wird jedoch anerkannt.
1.2
Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Personen an der Anlage arbeiten zu lassen, die
▪ alle für die jeweilige Tätigkeit relevanten Textpassagen bzw. Informationen der Montage- und
Installations anleitung gelesen und diese auch verstanden haben.
▪ mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
vertraut sind.
▪ in die sichere Handhabung der Anlage eingewiesen wurden (Unterweisung).
▪ die mit den verwendeten Zeichen und den daraus resultierenden Verhüttungsmaßnahmen
vertraut sind.
SL Rack GmbH | Münchener Straße 1 | 83527 Haag i. OB | Tel: +49 8072 3767-0 | sales@sl-rack.de | www.sl-rack.de
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