10 Informationspflichten
► Informationen zu REACH und SVHC finden Sie auf unserer Internetseite im Service Bereich
(www.renfert.com/service).
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Entsorgungshinweis für die Länder der EU
Die Entsorgung des Geräts muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Der Fachbetrieb ist über ge-
fährliche Reststoffe im Gerät zu informieren.
Zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt, der Verhinderung der Umweltverschmutzung, und um die
Wiederverwertung von Rohstoffen (Recycling) zu verbessern, wurde von der europäischen Kommission
eine Richtlinie erlassen, nach der elektrische und elektronische Geräte vom Hersteller zurückgenommen
werden, um sie einer geordneten Entsorgung oder einer Wiederverwertung zuzuführen�
Die Geräte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, dürfen innerhalb der Europäischen Union
daher nicht über den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Händler über die ordnungsgemäße Entsorgung�
11.1
Besondere Hinweise für Kunden in Deutschland
Bei den Renfert Elektrogeräten handelt es sich um Geräte für den kommerziellen Einsatz�
Diese Geräte dürfen nicht an den kommunalen Sammelstellen für Elektrogeräte abgegeben werden,
sondern werden direkt von Renfert zurückgenommen�
Über die aktuellen Möglichkeiten zur Rückgabe informieren Sie sich bitte im Internet unter
www.renfert.com
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Änderungen vorbehalten
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