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Gewährleistung - Bmw R 24 Betriebsanleitung

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DerVerkäufer übernimmtdemKäufergegenübernachstehende
GEWÄHRLEISTUNG
DasLieferwerk garantiert für FeHerfreiheit des Kau egen-
standes unter der Voraussetzung,daß: die Vorsqhri en fir
das Einfahren des Kraftrades vomyKäufer genau befolgt
werden, die durch den Kundendienst vorgesehenen Durch-
sichten während der Einfahrzeit wahrgenommen und durch
Einsendungder hierfür bestimmten schriftlichen Unterlagen
nachgewiesen werden.
Die Gewährleistung erstrecktsich auf die Dauer von 6 MO•
naten nach erfolgter amtlicher ZulassungOder bis zu einer
Fahrleistungvon 10000km,iedoch nur dem ersten Abnehmer
gegenüber.l Sie Wird nach Wahl des Verkäufers nur bei
unverzüglicher RÜgein Reparatur Oder Ersatz portofrei
gesandterGegenstönde bestehen, d ie infolge nachweislicher
Material-
Oder Arbeitsfehler
eworden Sind. Sonstiger Schadenersatz ist cusgeschlossem
r Kraftröd
er,
Sonderausführungen Wird keine Gewähr
Für die vom Lieferwerk nicht selbst erzeugten Teile, wie
Bereifung,Zündapparatej Lichtanlage,Meßinstrumente,Ket-
ten usw. beschränWsich die Gewähreuf
Ansprüchet die ihm gegen den Erzeugerwegen Mängel zu-
stehen.
Werden SchädenOderMängel an dem Fahrzeug gefunden,
bzw. 'vermutet,deren unentgeltliche Abstellung auf Grund
der Gewährleistung beansprucht wird, so ist das Fahrzeug
Oder das schadhahe TeiL fracht- bzwv portofrei an das
Lieterwerlq bzw. an den Verkduter zur Prüfung einzusendem .
UnentgeltlicWersetz+e •Teilewerden Eigentum des Werkes
und verschrottet. Die Gewährpfiicht erlischt wenn Repara-
toren oderVeränderungen von dritter
Teilen durch solche fremden Ursprungs, vorgenommen
werden.
schadhaft,
dieinRenne
n
bzw. unbrauchbar
zt
eingeset
werden und für
die Abtretung der
"
Ersatz von
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