Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/ElJ über Elektro- und Elektronik-AItgeräte
und Umsetzung in
nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge
getrennt gesammelt werden und einer umwelt-
gerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Recycling-Alternative
zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der sachge-
rechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe
verpflichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer
Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der nationalen Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und
Hilfsmittel
ohne
Elektrobestandteile.
Der Nachdruck Oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation und Begleitpapieren der Produkte,
auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der iSC GmbH zulässig.
Technische Anderungen vorbehalten
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18.04.16
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