Entsorgungshinweise
Entsorgung der Batterien
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien sachge-
recht getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Viessmann
bietet eine kostenlose Rücknahme über einen Entsor-
gungsdienstleister an.
Endgültige Außerbetriebnahme und Entsorgung des Stromspeichersystems
Viessmann Produkte sind recyclingfähig. Komponen-
ten Ihres Stromspeichersystems gehören nicht in den
Hausmüll.
Bitte sprechen Sie wegen der fachgerechten Entsor-
gung Ihrer Altanlage Ihren Fachbetrieb an.
(Fortsetzung)
DE: Wir empfehlen, das von Viessmann organisierte
Entsorgungssystem zu nutzen. Weitere Informati-
onen halten die Viessmann Niederlassungen
bereit.
Beachten Sie beim Transport der Batterien die
aktuellen Gesetze, Vorschriften und Normen,
z. B.:
■
Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
■
Europäisches Übereinkommen über die interna-
tionale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße (ADR)
Anhang
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