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Inbetriebnahme
Gerätemaße und Mindestabstände
A:
1898 mm
B:
C:
300 mm
D:
E:
1065 mm
F:
G:
100 mm
H:
I:
1000 mm
Mindestraumgröße
–
Damit im Fall einer Leckage im Kältemit
telkreislauf kein zündfähiges Gas-Luft-Ge-
misch entstehen kann, muss der Aufstell-
raum laut Norm EN 378 eine Mindestgröße
von 1 m
3
je 8 g Kältemittel haben. Für Ihr
Gerät ist eine Mindestraumgröße von 9 m
erforderlich.
–
Gerät nur auf einem ebenen und festen Un
tergrund abstellen. Der Untergrund muss
das Gewicht des gefüllten Gerätes tragen
können.
– Gut geeignet sind Standorte, die trocken,
gut belüftet und möglichst kühl sind.
–
Ungünstig sind Standorte mit direkter Son
833 mm
neneinstrahlung oder unmittelbar neben
653 mm
einem Ofen, Herd oder Heizkörper.
100 mm
–
Diese Mindestabstände müssen eingehal
135°
ten werden:
– zu Elektroherden
– zu Öl- und Kohleherden
– zu anderen Kühlgeräten
-
– zu Wasch-/Geschirrspül-
–
Möchten Sie den Abstand zu Öl- oder Koh
leöfen verringern, können Sie eine Isolier-
platte zwischen den Geräten anbringen.
3
– Wenn am Aufstellungsort eine Fußboden-
heizung installiert ist, stellen Sie das Kühl-
-
gerät auf eine Isolierplatte aus festem Ma-
terial.
maschinen
-
-
100 mm
300 mm
100 mm
100 mm
-