2.6 Lieferumfang
Rinnenträgerfräse RF 34-18 komplett mit:
1 Fräskopf
1 Bedienwerkzeug
1 Transportkasten
1 Betriebsanleitung
1 Heft "Sicherheitshinweise"
2.7 Sicherheitseinrichtungen
Gefahr
Diese Einrichtungen sind für den
sicheren Betrieb der Maschine
erforderlich und dürfen nicht
entfernt bzw. unwirksam gemacht
werden.
Prüfen Sie die
Sicherheitseinrichtungen vor dem
Betrieb auf Funktion und mögliche
Beschädigungen. Verwenden Sie
die Maschine nicht mit fehlenden
oder unwirksamen
Sicherheitseinrichtungen.
Die
Maschine
ist
Sicherheitseinrichtungen ausgestattet:
- Grundplatte
- Handgriffe
- Schalteinrichtung
- Elektronik mit Wiederanlaufschutz
2.8 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Rinnenträgerfräse RF 34-18 ist zum Fräsen von
Befestigungsnuten für Rinnenträger in Holz und
Holzwerkstoffen geeignet.
Dazu muss die Maschine mit ihrer Grundplatte auf den
ebenen Bereichen des Werkstücks aufliegen. Eine
Freihandbearbeitung
(Rückschlaggefahr)
Verwenden sie nur das mitgelieferte Werkzeug.
Entfernen Sie keine Sicherheitseinrichtungen, um
andere als die oben beschriebenen Arbeiten zu
ermöglichen.
Ein anderer Gebrauch als oben beschrieben ist nicht
zulässig. Für einen Schaden, der aus einer solchen
mit
den
folgenden
ist
nicht
gestattet.
anderen Nutzung hervorgeht, haftet der Hersteller
nicht.
Um die Maschine bestimmungsgemäß zu verwenden,
halten Sie die von MAFELL vorgeschriebenen
Betriebs-,
Instandsetzungsbedingungen ein.
Verwenden Sie nur original Mafell / CAS-Akkupacks
und Zubehör.
2.9 Restrisiken
Gefahr
Bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch und trotz der Einhaltung
der Sicherheitsbestimmungen
bleiben durch den
Verwendungszweck
hervorgerufene Restrisiken, welche
zu gesundheitlichen Folgen führen
können.
- Rückschlag der Maschine.
- Berühren des Fräsers unterhalb der Grundplatte.
- Ablage der Maschine während des Auslaufens des
Werkzeuges und eine sich daraus ergebende
unerwartete Bewegung der Maschine oder eines
erfassten Gegenstandes.
- Bruch und Herausschleudern des Werkzeuges oder
von Teilen des Werkzeuges.
- Bruch und Heraussschleudern von Teilen des
Werkstückes und darin befindlichen Metallteilen (z.
B. Nägel oder Schrauben).
- Beeinträchtigung
andauernden Arbeiten ohne Gehörschutz.
- Emission gesundheitsgefährdender Holzstäube bei
länger andauerndem Betrieb ohne Absaugung.
-8-
Wartungs-
des
Gehörs
bei
und
länger