Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist ausschließlich vorgesehen
für die Fernbedienung von Anlagen mit
Viessmann Wärmeerzeugern und für die
Fernüberwachung von Anlagen mit
Viessmann Wärmeerzeugern und
Fremdanlagen. Das Gerät darf bestim-
mungsgemäß nur in Verbindung mit
Vitotronic Regelungen unter Berücksich-
tigung der zugehörigen Montage-, Ser-
vice- und Bedienungsanleitungen instal-
liert und betrieben werden.
Betriebssicherheit
Gefahr
Insbesondere Herzschrittma-
cher, Hörhilfen und Defibrillato-
ren können gestört werden durch
Funksignale der Vitocom (bei
Kommunikation über das Mobil-
funknetz).
Falls solche Geräte verwendet
werden, ist die unmittelbare
Nähe zu der betriebsbereiten
Vitocom zu vermeiden.
Die Vitocom 100 leitet ausschließlich
Störungen der verbundenen Vitotronic
Regelungen und der an den konfigurier-
ten Eingang der Vitocom angeschlosse-
nen Komponenten weiter.
Weitere Informationen zu den
übertragenen Meldungen:
Montage- und Serviceanleitung
der Vitotronic Regelungen oder
der Wärmeerzeuger
Betriebssicherheit und Haftung
Die Stromversorgung erfolgt ausschließ-
lich über das mitgelieferte Steckernetz-
teil.
Die bestimmungsgemäße Verwendung
setzt voraus, das ein ausreichender
Empfangspegel vorhanden ist und die
SIM-Karte von Viessmann freigegeben
und vom Mobilfunkanbieter freigeschal-
tet ist. Die Meldeziele müssen ordnungs-
gemäß eingerichtet sein.
Der Funktionsumfang steht nur dann zur
Verfügung, falls folgende Bedingungen
erfüllt sind:
■ Die Vitotronic Regelungen und die
Vitocom 100 müssen korrekt ange-
schlossen und konfiguriert sein.
■ Die SIM-Karte muss freigeschaltet
sein.
■ Die Meldeziele der Vitocom 100 müs-
sen korrekt eingerichtet sein.
■ Damit auch bei Netzausfall Meldun-
gen versendet werden können, emp-
fehlen wir die Netzversorgung der
Vitocom 100 über eine USV (bauseits)
herzustellen.
Hinweis
■ Die Heizungsanlage und die Funkti-
onsfähigkeit der Meldewege müssen
in regelmäßigen Abständen überprüft
werden.
■ Zur weiteren Erhöhung der Betriebssi-
cherheit der Heizungsanlage empfeh-
len wir, ergänzende Maßnahmen zu
planen, z.B. zum Frostschutz oder zur
Überwachung von Wasserschäden.
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