Herunterladen Diese Seite drucken

Crivit URBAN E-BIKE X.3 Originalbetriebsanleitung Seite 37

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 1
den bei einer unsachgemäßen Entsorgung die
Umwelt. Schwermetalle z. B. können gesundheits-
schädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere
und Pflanzen haben und sich in der Umwelt sowie
in der Nahrungskette anreichern, um dann auf
indirektem Weg über die Nahrung in den Körper
zu gelangen.
Bei lithiumhaltigen Altbatterien besteht hohe
Brandgefahr. Daher muss auf die ordnungsge-
mäße Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien
und -akkus besonderes Augenmerk gelegt wer-
den. Bei falscher Entsorgung kann es außerdem
zu inneren und äußeren Kurzschlüssen durch ther-
mische Einwirkungen (Hitze) oder mechanische
Beschädigungen kommen. Ein Kurzschluss kann
zu einem Brand oder einer Explosion führen und
schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt
haben. Kleben Sie daher bei lithiumhaltigen Bat-
terien und Akkus vor der Entsorgung die Pole ab,
um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden.
Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät ver-
baut sind, müssen vor der Entsorgung entfernt und
separat entsorgt werden.
Batterien und Akkus bitte nur in entladenem
Zustand abgeben!
Verwenden Sie wenn möglich Akkus anstelle von
Einwegbatterien.
*) gekennzeichnet mit:
Cd = Cadmium
Hg = Quecksilber
Pb = Blei
Weitere Informationen zur Entsorgung
des ausgedienten Geräts erhalten Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwal-
tung. Entsorgen Sie das Gerät und die
Verpackung umweltschonend. Bewahren Sie
Verpackungsmaterialien (wie z. B. Folienbeutel)
für Kinder unerreichbar auf.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind gekennzeich-
net mit Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung: 1-7: Kunststoffe /
20-22: Papier und Pappe / 80-98: Verbundstoffe.
Der Artikel und die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar, entsorgen Sie diese getrennt für eine
bessere Abfallbehandlung.
Gewährleistungsbestimmun-
gen
I. Gesetzliche Gewährleistung
Etwaige Mängel an dem Produkt unterliegen
den Regelungen der gesetzlichen Gewährleis-
tung.
I.1. Mangel
Das Produkt muss einen Mangel aufweisen
a) Das kann insbesondere der Fall sein, wenn
ein Herstellungs- oder Materialfehler vorliegt.
b) Ein Mangel kann vorliegen, wenn Verände-
rungen an dem Produkt über das gewöhnliche
Maß hinausgehen, die bei natürlichem Ver-
schleiß und Alterung zu erwarten sind.
I.2 Keine Gewährleistung
Entsprechend kann üblicherweise davon
ausgegangen werden, dass der Kunde in den
folgenden Fällen keine Gewährleistungsansprü-
che geltend machen kann.
a) Schäden, die durch unsachgemäßen Ge-
brauch und höhere Gewalt entstehen.
b) Alle Teile, die funktionsbedingt einem Ver-
schleiß oder einer Alterung im üblichen Umfang
unterliegen, soweit es sich nicht um Produktions-
oder Materialfehler handelt.
c) Schäden, die durch unsachgemäße oder
mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch
durchgeführte Reparaturen, Umbauten oder
Austausch von Teilen am Fahrrad entstehen.
d) Unfallschäden oder sonstige Einwirkungen
von außen, soweit diese nicht auf Informations-
oder Produktfehler zurückzuführen sind.
e) Reparaturen, die unter Einsatz von Gebraucht-
teilen erfolgen oder Schäden, die daraus
entstehen.
f) Schäden, die durch wettkampfmäßigen Einsatz
des Produktes entstehen.
g) Sonderausstattungen, Zubehör oder nicht seri-
enmäßige Ausstattung; insbesondere technische
Veränderungen.
Hinweise zur Garantie und
Serviceabwicklung
Der Artikel wurde mit großer Sorgfalt und unter
ständiger Kontrolle produziert. DELTA-SPORT
HANDELS KONTOR GmbH räumt privaten
Endkunden fünf Jahre Garantie ab Kaufdatum
(Garantiefrist) nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen ein. Die Garantie gilt nur für
Material- und Verarbeitungsfehler des Rahmens.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die der
normalen Abnutzung unterliegen und deshalb als
Verschleißteile anzusehen sind (z. B. Batterien,
Riemen, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Zahn-
kranz, Reifen, Griffe) sowie nicht auf zerbrech-
liche Teile, z. B. Schalter, Akkus oder Teile, die
aus Glas gefertigt sind. Hier gilt die gesetzliche
Gewährleistung von zwei Jahren.
Ansprüche aus dieser Garantie sind ausge-
schlossen, wenn der Artikel unsachgemäß oder
missbräuchlich oder nicht im Rahmen der vor-
gesehenen Bestimmung oder des vorgesehenen
Nutzungsumfangs verwendet wurde oder Vorga-
ben in der Anleitung/Anweisung nicht beachtet
wurden, es sei denn, der Endkunde weist nach,
dass ein Material- oder Verarbeitungsfehler
vorliegt, der nicht auf einem der vorgenannten
Umstände beruht.
Ansprüche aus der Garantie können nur
innerhalb der Garantiefrist unter Vorlage des
Originalkassenbelegs geltend gemacht werden.
Bitte bewahren Sie deshalb den Originalkassen-
beleg auf. Die Garantiefrist wird durch etwaige
Reparaturen aufgrund der Garantie, gesetzlicher
Gewährleistung oder Kulanz nicht verlängert.
Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile.
Bitte wenden Sie sich bei Beanstandungen
zunächst an die untenstehende Service-Hotline
oder setzen Sie sich per E-Mail mit uns in Verbin-
dung. Liegt ein Garantiefall vor, wird der Artikel
von uns – nach unserer Wahl – für Sie kostenlos
repariert, ersetzt oder der Kaufpreis erstattet.
Wichtig: Bewahren Sie für den Fall eines
etwaigen Rücktransportes (Gewährleistung oder
Garantie) unbedingt die Verkaufsverpackung auf.
Weitere Rechte aus der Garantie bestehen nicht.
Die Garantie bezieht sich auf den Rahmen und
auf die Gabel. Andere Teile des Fahrrades sind
nicht von der Garantie erfasst. Es gelten die
Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung.
IAN: IAN 467061_2404, IAN 481810_2404,
IAN 481809_2404, IAN 481578_2404
Kundenservice Deutschland
Tel.:
0800 5435 111
E-Mail: deltasport@lidl.de
Service Österreich
Tel.:
0800 447744
E-Mail: deltasport@lidl.at
Service Schweiz
Tel.:
0800 56 44 33
E-Mail: deltasport@lidl.ch
DE/AT/CH
37

Werbung

loading