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Silvercrest SWKD 100 A1 Bedienungsanleitung Und Sicherheitshinweise Seite 15

Wärme-kuscheldecke

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Wäscheklammern oder Ähnlichem. Andernfalls
kann die Wärmezudecke beschädigt werden.
STROMSCHLAGGEFAHR! Ver-
binden Sie das Bedienteil
wieder mit der Wärmezudecke, wenn
die Steckkupplung
vollständig trocken sind. Andernfalls besteht die
Gefahr eines elektrischen Schlages.
STROMSCHLAGGEFAHR!
GEFAHR DER SACHBESCHÄDI-
GUNG! Schalten Sie die Wärme-
zudecke auf keinen Fall zum Trocknen ein.
Andernfalls besteht die Gefahr eines elektri-
schen Schlages.
Lagerung
GEFAHR DER SACHBESCHÄ-
DIGUNG! Lassen Sie die Wärme-
zudecke vor der Lagerung abkühlen.
Andernfalls kann die Wärmezudecke beschädigt
werden.
GEFAHR DER SACHBESCHÄ-
DIGUNG! Legen Sie während der
Lagerung keine Gegenstände auf der
Wärmezudecke ab, um zu vermeiden, dass die
Wärmezudecke scharf geknickt wird. Andernfalls
kann die Wärmezudecke beschädigt werden.
Lagern Sie die Wärmezudecke in der Original-
verpackung in trockener Umgebung und ohne
Beschwerung, wenn Sie sie längere Zeit nicht
verwenden. Trennen Sie hierzu die Steckkupp-
lung
und somit das Bedienteil
3
Wärmezudecke.
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen
Materialien, die Sie über die örtlichen Recycling-
stellen entsorgen können.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfall-
b
a
trennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe/
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erst
1
und die Wärmezudecke
3
von der
1
.../Lagerung/Entsorgung
20–22: Papier und Pappe/80–98: Ver-
bundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde – oder Stadtverwaltung.
Gemäß Europäischer Richtlinie über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung
in nationales Recht, müssen verbrauchte
Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zu-
geführt werden.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteent-
sorgung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der
durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein-
gerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgelt-
lich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung
der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe ist ge-
setzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraus-
setzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro – und Elektronikgerätegesetz (Elekt-
roG) sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für
Elektro – und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals
pro Jahr oder dauerhaft Elektro – und Elektronik-
geräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme
im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/
Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte
und Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rücknahme von
Lampen, Kleingeräten und kleinen IT – u. Tele-
kommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme
müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher be-
reitstellen.
DE/AT/CH
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28.06.23 12:17
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