m HINWEIS:
Stellen Sie die Ladestation (10) nicht auf geneigten
oder unebenen Untergrund, da sich diese ansons-
ten verbiegt und dadurch die Funktion beeinträch-
tig wird, oder ein Defekt auftreten kann.
• Die Ladestation (10) muss so aufgestellt/positio-
niert werden, dass sich, vor der Ladestation (10)
mindestens ein Meter Fläche, ohne Hindernisse
o.ä., befindet. (Abbildung 3)
8.2 Begrenzungsdraht (11) an Ladestation (10)
anschließen
m HINWEIS:
Der Begrenzungsdraht (11) muss vor der Ladesta-
tion (10) mindestens einen Meter lang, gerade, oh-
ne Ecken und Hindernisse verlegt sein. Damit wird
ein ordnungsgemäßes Einfahren in die Ladestati-
on (10) gewährleistet (Abbildung 3).
• Der Begrenzungsdraht (11) muss vor und nach der
Ladestation (10) mindestens 30 cm von Begren-
zungen, wie z.B. der Hauswand, entfernt verlegt
werden. (Abbildung 3)
• Isolieren Sie den Begrenzungsdraht (11) an einer
Seite ca. 10 mm ab (Abbildung 4).
• Führen Sie den abisolierten Begrenzungsdraht (11)
in die rote Kabelklemme „OUT", an der Rücksei-
te der Ladestation (10) ein. Den Begrenzungsdraht
(11) anschließend durch den Schlitz unter der La-
destation (10) durchführen (Abbildung 5).
• Verlegen Sie anschließend den Begrenzungsdraht
(11) wie unter Punkt 8.3 „Begrenzungsdraht (11)
verlegen" beschrieben.
m HINWEIS:
Der Begrenzungsdraht (11) muss min. 100 cm ge-
rade vor der Ladestation (10) verlegt werden.
• Nach dem Verlegen des Begrenzungsdrahtes (11)
den überflüssigen Draht kürzen.
• Zum Anschließen des zweiten Endes des Begren-
zungsdrahtes (11) diesen am Ende ca. 10 mm ab-
isolieren und in die schwarze Kabelklemme „IN"
einführen.
8.3 Begrenzungsdraht (11) verlegen (Abb. 1/2)
Der Begrenzungsdraht (11) muss als Schleife um den
Arbeitsbereich gelegt werden. Nähert sich der Mäh-
roboter (1), erkennen Sensoren im Produkt den Be-
grenzungsdraht (11). Der Mäher wechselt beim Errei-
chen des Begrenzungsdrahtes (11) in einem zufälli-
gen Winkel die Richtung.
Muss der Mäher zurück zur Ladestation (10), sucht/
fährt dieser bis zum Begrenzungsdraht (11) und dreht
dann definiert nach links.
Er fährt anschließend entlang des Begrenzungsdrah-
tes (11) zurück zur Ladestation (10).
8 | DE
8.3.1 Allgemeine Hinweise/Verlegearten
m ACHTUNG:
Um Schäden am Produkt zu verhindern, muss ein
Hindernis von min. 15 cm Höhe zwischen dem Be-
grenzungsdraht (11) und Gewässern/Hängen/Bö-
schungen und/oder öffentlichen Straßen sein.
m ACHTUNG:
Der Mäher darf nicht auf Kies/Steinen in Betrieb
genommen werden.
m HINWEIS:
Definieren Sie und erstellen Sie eine Skizze des Ar-
beitsbereiches, bevor Sie mit dem Verlegen des Be-
grenzungsdrahtes (11) beginnen.
m HINWEIS:
Die max. zulässige Länge für den Begrenzungsdraht
(11) beträgt 300 m.
• Der Abstand vom Begrenzungsdraht (11) zur Außen-
kante muss 30 cm betragen (Abbildung 6).
• Ein Abstand von 8 cm zwischen dem Begrenzungs-
draht (11) ist ausreichend, wenn alle der folgenden
Punkte zutreffen (Abbildung 7):
- die Begrenzungsfläche ist überfahrbar (z.B. Fuß-
weg, Auffahrt o.ä.).
- die Begrenzungsfläche ist auf dem gleichen Ni-
veau wie die Mähfläche.
- auf der Begrenzungsfläche befinden sich keine
herausstehenden oder spitzen Teile, die mit dem
Mäher oder den Messern in Berührung kommen
können und diese(n) beschädigen.
- auf der Begrenzungsfläche befinden sich keine
Pflanzen, die nicht gemäht werden sollen.
• Der Begrenzungsdraht (11) kann vergraben, oder mit
Hilfe der mitgelieferten Drahtstifte (12) fixiert werden.
• Beim Verlegen des Begrenzungsdrahtes (11) muss
der Winkel in Ecken immer >90° sein (siehe Abbil-
dung 8+9).
• Der Mähroboter (1) findet in Bereiche/Passagen
mit Verjüngungen / einer Breite von ≥ 0,8 m (Ab-
bildung 10).
• Die Mindestbreite der Mähfläche beträgt 0,8 m (Ab-
bildung 10).
• Die maximal mögliche Steigung beträgt 25% (20°).
m ACHTUNG
Um Unfälle und/oder Schäden an Personen oder am
Produkt zu vermeiden, ist es verboten, das Produkt
auf steilerem Gelände zu betreiben.
Wie Sie die Steigung ermitteln, können Sie der Ab-
bildung 11 entnehmen.
m HINWEIS:
Die Abgrenzung von Steigungen/Böschungen ent-
nehmen Sie Punkt 8.3.3.
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