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DE
3. Allgemeine Garantiebedingungen
Die vorliegenden Bedingungen regeln die Verpflichtungen von Rheavendors Industries S.p.A. in Bezug auf
Garantie und Reparatur; alle anderen Bedingungen, mündlich oder schriftlich, sind nicht anwendbar,
einschließlich derer, die in den Bestellungen des Käufers enthalten sind, wenn sie nicht ausdrücklich von
Rheavendors
Industries
S.p.A.
akzeptiert
und
unterschrieben
wurden;
sollten
die
folgenden
Garantiebedingungen in dem Land, in dem das Produkt verkauft wird, als ungültig und/oder nicht rechtmäßig
angesehen werden, sind sie nicht anwendbar, während alle anderen Klauseln gültig und anwendbar bleiben.
Für die mechanischen und elektronischen Komponenten des Geräts wird eine Garantie von zwölf Monaten
ab dem Datum des durch den Steuerbeleg nachgewiesenen Verkaufs gewährt.
Die Garantie umfasst den Ersatz aller Teile des Geräts, die nach unanfechtbarem Ermessen des Herstellers
aufgrund von Herstellungsfehlern defekt sind; die Kosten für die Rücksendung des Geräts, der defekten Teile
und der Ersatzteile an den Hersteller gehen vollständig zu Lasten des Benutzers; der Hersteller behält sich
das Recht vor, für die Reparatur neue oder wiederaufbereitete Komponenten zu verwenden; im Falle des
Austauschs wird eine Garantie von 12 Monaten für die Originalkomponenten gewährt; die im Rahmen der
Garantie ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von Rheavendors Services S.p.A. über (Antrag
"Formular Materialien unter Garantie - Rückgabeberechtigung").
Im Falle eines irreparablen Defekts oder bei wiederholtem Auftreten eines Defekts gleichen Ursprungs kann
der Hersteller nach eigenem Ermessen das Gerät durch ein anderes Gerät des gleichen oder eines
gleichwertigen Modells ersetzen; die Garantie für das neue Gerät wird bis zur ursprünglichen Garantiezeit
des ersetzten Geräts verlängert.
Alle Teile, die sich aufgrund von Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit (Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
des Geräts), unsachgemäßer Installation oder Wartung durch nicht autorisiertes Personal, Transportschäden
oder anderen Umständen, die nicht auf Herstellungsfehler des Geräts zurückzuführen sind, als defekt
erweisen, fallen nicht unter die Garantie; die Installation und der Anschluss an die Versorgungsanlagen sowie
die im Installationshandbuch genannten Wartungsarbeiten sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen;
außerdem erstreckt sich die Garantie nicht auf die Zahlungssysteme, die, unabhängig davon, ob sie an dem
Gerät installiert oder als Zubehör geliefert wurden, der Garantie des Herstellers unterliegen, während
Rheavendors Industries S.p.A. lediglich als Vermittler auftritt.
Jede Änderung an dem Gerät, die nicht schriftlich mit dem Hersteller vereinbart wurde, führt zum sofortigen
Erlöschen der Garantie und geht in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
Die Garantie ist in allen Fällen des unsachgemäßen Gebrauchs des Geräts ausgeschlossen.
Rheavendors Industries S.p.A. lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die direkt oder indirekt an
Menschen, Tieren oder Sachen verursacht werden können, die auf folgende Weise entstehen:
unsachgemäßer Gebrauch des Automaten; fehlerhafte Installation; unsachgemäße Energie- oder
Wasserversorgung; schwerwiegende Wartungsmängel; nicht ausdrücklich genehmigte Handlungen oder
Änderungen; Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen.
Im Falle einer Störung ist Rheavendors Industries S.p.A. weder zum Ersatz des wirtschaftlichen Schadens,
der durch den erzwungenen Stillstand des Geräts entstanden ist, noch zur Verlängerung der Garantiezeit
verpflichtet.
Wenn das Gerät zur Überholung oder Reparatur in ein vom Hersteller benanntes Zentrum gebracht wird,
gehen die damit verbundenen Transportrisiken und -kosten zu Lasten des Benutzers; die Transportkosten
für Geräte, defekte Teile und Ersatzteile gehen immer zu Lasten des Benutzers.
MAN1300003F rel.01 FULL rhTT1_DE.docx
11/2023
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