Je nach Krankheitsbild und Therapie ist mit einem Arzt oder Therapeuten zu klären, wie lange ein Patient im
Stehgerät verweilen kann. Folgende Symptome können auftreten: Kreislaufprobleme, Schmerzen im Bein-
und/oder Rückenbereich, Erhöhte Spastizität, Krampfanfälle. Nutzung des Gerätes bei Skoliose in Krankheits-
bild des Patienten nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Das Gerät korrigiert keine Fehlhaltun-
gen und eignet sich auch nicht zur Wachstumslenkung!
Viele Patienten können zunächst nur in einer Beugung stehen und erst später vollständig gestreckt werden.
Korrigieren Sie die Körperhaltung nie mit Gewalt oder starkem Druck!
Patienten mit Hautverletzungen und offenen Wunden dürfen das Stehgerät nicht verwenden.
3.4 Verantwortlichkeit
Der Betreiber ist verantwortlich für:
• den bestimmungsgemäßen Gebrauch laut Bedienungsanweisungen und sonstigen Angaben
aus der vorliegenden Gebrauchsanweisung.
• die notwendige tägliche als auch regelmäßige Überprüfung, Wartung und Pflege des Stehgeräts.
• Hinweis zum Wartungsintervall siehe Abschnitt „Wartung und Inspektion„.
• die notwendige tägliche als auch regelmäßige Pflege, Reinigung und Desinfektion des Stehgeräts.
• für die Einhaltung der jährlichen Wartungsintervalle.
Der Anwender ist verantwortlich für:
• die notwendige regelmäßige Reinigung und Pflege sowie Überprüfung vor jedem Gebrauch des Stehgeräte
(Hinweise zur Reinigung siehe Abschnitt 7, Hinweise zur Überprüfung siehe Abschnitt 8)
GEFAHR Produktänderungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten sind gemäß Inspektionsplan
durchzuführen. Erweiterungen des Systems dürfen nur von autorisierten Personen durchgeführt
werden!
WICHTIG Gewährleistung übernimmt die Rehatec® GmbH nur, wenn das Produkt unter den vorgege-
benen Bedingungen zu den vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird und dabei nur das Original-Zube-
hör verwendet wird!
WICHTIG Alle im Zusammenhang mit dem Produkt aufgetretenen schwerwiegenden Vorfälle müssen
dem Hersteller und der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die zuständige Behörde in Deutsch-
land ist das BfArM!
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