3. Allgemeine Informationen
3.1 Begriffserklärung
Betreiber (z. B. Therapiehäuser, Reha-Zentren, Physiotherapie-Zentren, Fachhändler, Krankenkassen) ist jede
natürliche oder juristische Person, die das Geräts verwenden bzw. in deren Auftrag des Geräts verwendet
wird.
Dem Betreiber obliegt die ordnungsgemäße Einweisung des Bedien- und Fachpersonals.
Bediener (z. B. Therapeut, Begleitperson oder Assistent) sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung,
Erfahrung oder Unterweisung berechtigt sind, das Gerät zu bedienen und daran therapeutische Arbeiten zu
verrichten. Weiterhin kann der Bediener mögliche Gefahren erkennen und vermeiden sowie die physischen
Fähigkeiten und den gesundheitlichen Zustand des Patienten beurteilen. Bediener müssen unbedingt in die
Handhabung des Stehgeräts eingewiesen werden.
Als Fachpersonal werden Mitarbeiter des Betreibers bezeichnet, die aufgrund ihrer Ausbildung oder
Unterweisung berechtigt sind, das Gerät zu transportieren, einzustellen und zu warten. Weiterhin sind sie in
die Vorschriften zur Durchführung von Inspektionen, Reinigung und Desinfektion eingewiesen.
In dieser Gebrauchsanweisung wird als Patient eine körperlich benachteiligte Person bezeichnet,
die eine positive Sitzposition erhält.
3.2 Zweckbestimmung
Das Gerät „Heidelberger Stehgerät Jumbo (Stehorthesen) " ist für Patienten mit Beeinträchtigung des Stehens
zur Einhaltung einer möglichst physiologischen Stehposition über wenige Stunden pro Tag und zur Siche-
rung des stabilen Stehens konzipiert. Es ermöglicht die Erzielung positiver Auswirkungen einer stehenden
Körperposition. Das Stehgerät kann mit einer Gasdruckfeder oder einem Elektromotor ausgestattet werden,
um das Aufrichten des Patienten zu vereinfachen.
3.3 Indikationen, Kontraindikationen und Risiken
Eine Versorgung mit dem „Heidelberger Stehgerät Jumbo (Stehorthesen) kann bei folgenden Indikationen
Anwendung finden.
Bei kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit
Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor). Bei
Kompletten- /inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit
Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Hirnverlet-
zung), des Rückenmarks (z. B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des periphe-
ren Nervensystems / Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) Bei kompletten/
inkompletten Lähmungen der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpf-
muskulatur infolge einer Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzünd-
licher/tumoröser Brust- und Lendenmarkläsion) oder Erkrankung des peripheren Nervensystems/Muskeler-
krankungen (z. B. Polyneuropathie, Muskeldystrophien)
Vor der Versorgung mit dem Gerät sollte ärztlich abgeklärt werden, ob Kontraindikationen bestehen. Die In-
dikationen der Versorgung müssen in regelmäßigen Abständen von einem Arzt oder Therapeuten begleitet
bzw. überwacht werden.
Generell gilt: jede Art von Schmerzen stellt eine Kontraindikation dar!
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