DE
ENTSORGUNG
Das Verpackungsmaterial umweltgerecht
entsorgen und der Wertstoffsammlung
zuführen.
Batterien und Akkus dürfen nicht zusam-
men mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflich-
tet, Batterien und Akkus einer getrennten
Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich
bei einer Sammelstelle der Gemeinde /
des Stadtteils oder im Handel abgegeben
werden, damit sie einer umweltschonen-
den Entsorgung sowie einer Wiedergewin-
nung von wertvollen Rohstoffen zugeführt
werden können. Bei einer unsachgemäßen
Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe
in die Umwelt gelangen, die gesundheits-
schädigende Wirkungen auf Menschen,
Tiere und Pflanzen haben.
Batterien und Akkus nur in ent ladenem
Zustand abgeben. Wenn möglich
wiederaufladbare Batterien anstelle von
Einwegbatterien verwenden.
Bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus
vor der Entsorgung die Pole abkleben,
um einen Kurzschluss zu vermeiden. Ein
Kurzschluss kann zu einem Brand oder
einer Explosion führen.
Die Abfallvermeidung leistet einen noch wertvolleren Beitrag zum Umweltschutz. Sofern möglich,
ist daher neben einer weiteren eigenen Nutzung oder Reparatur auch die Abgabe an Zweitnutzer
eine ökologisch wertvolle Alternative zur Entsorgung.
TECHNISCHE DATEN
Artikelnummer:
ID Gebrauchsanleitung:
Modellnummer:
Spannungsversorgung:
Leistung:
Akku-Ladedauer:
Akku-Betriebsdauer:
Benötigter Netz adapter:
8
15060
Z 15060 M DS V1 0724 as
A-081
7,4 V
(Li-Ion Akku; 1800 mAh)
60 W
ca. 3 – 4 Stunden
max. 15 Minuten (bei voll aufgeladenem Akku)
5 V und 2 A
Das nebenstehende Symbol (durchgestri-
chene Mülltonne mit Unterstrich) bedeutet,
dass Altgeräte nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel- und Rückga-
besysteme gehören.
Besitzer von Altgeräten haben Altbatteri-
en und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind und zerstö-
rungsfrei entnommen werden können, aus
dem Altgerät zu entnehmen und separat
zu entsorgen (siehe auch Abschnitt zur
Batterieentsorgung).
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haus-
halten können diese bei den Sammelstellen
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
träger oder bei den von Herstellern und
Vertreibern im Sinne des ElektroG einge-
richteten Rücknahmestellen unentgeltlich
abgeben, damit sie einer umweltschonen-
den Entsorgung sowie einer Wiedergewin-
nung von wertvollen Rohstoffen zugeführt
werden können. Bei einer unsachgemäßen
Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe
in die Umwelt gelangen, die gesundheits-
schädigende Wirkungen auf Menschen,
Tiere und Pflanzen haben. Rücknahme-
pflichtig sind auch Geschäfte, die Elektro-
und Elektronikgeräte auf dem Markt
bereitstellen.
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