2.2 Bestimmungsgemässe Verwendung
Die Anlage ist ausschliesslich zum Einsatz im privaten und gewerblichen
Bereich bestimmt.
Die Anlage dient ausschliesslich zum Heizen.
Die Anlage darf ausschliesslich in Innenräumen installiert und betrieben wer-
den.
Die Anlage unter keinen Umständen für die Bauaustrocknung verwenden.
Die im Kapitel Technische Daten [} 29] angegebenen zulässigen Werte müs-
sen eingehalten werden.
Eine andere oder darüber hinaus gehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäss.
Eine bestimmungsgemässe Verwendung liegt nur dann vor,
wenn die Sicherheitsvorkehrungen am Aufstellort bauseits
gemäss den national bzw. regional gültigen Vorschriften,
Richtlinien und Normen getroffen werden. Die Umsetzung der
Sicherheitsvorkehrungen sollte in Zusammenarbeit mit den ört-
lichen Behörden und/oder unabhängigen technischen Prüfstel-
len erfolgen.
2.3 Vorhersehbare Fehlanwendung
Jede Verwendung für einen anderen als den im Kapitel Bestimmungsgemässe
Verwendung [} 13] genannten Einsatzzweck gilt als nicht bestimmungsge-
mäss.
Jede über die bestimmungsgemässe Verwendung hinausgehende und/oder
andersartige Benutzung der Anlage kann zu gefährlichen Situationen führen.
Das Risiko einer nicht bestimmungsgemässen Verwendung oder einer Fehlan-
wendung trägt allein der Betreiber.
Fehlgebrauch liegt zum Beispiel vor, wenn
– die Anlage ausserhalb der in den Technische Daten [} 29] angegebenen
Grenzen betrieben wird.
– Umbauten an der Anlage durchgeführt werden.
– Sicherheitseinrichtungen ausser Funktion gesetzt werden.
– die Anlage im Ex-Schutzbereich eingesetzt wird.
– die Anlage in Umgebungsbereichen mit Gefahr der Erschütterung einge-
setzt wird.
– die Anlage für die Bauaustrocknung verwendet wird.
Sicherheit
HINWEIS
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