Sicherheitshinweise und Warnungen
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1.5
Allgemeine Sicherheitshinweise
und Warnungen
1.5.1
Verpflichtungen des Betreibers
Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, klare Bedienungs-, Reini-
gungs- und Wartungsanweisungen bereitzustellen und durch Schulung
und Anweisung des Personals den sachgerechten und bestimmungs-
gemäßen Betrieb und die sachgerechte Bedienung des Geräts sicher-
zustellen.
Ihre Betriebsanweisungen müssen, unter Berücksichtigung der natio-
nalen Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, den gefahrlo-
sen Betrieb und die gefahrlose Bedienung des Geräts ermöglichen und
die Merkmale und Erkenntnisse Ihres Betriebes berücksichtigen. Inner-
halb der EU gilt die EU-Richtlinie 89/391/EWG (in Deutschland Be-
triebssicherheitsverordnung (BetrSichV)).
1.5.2
Personalqualifikation
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihr Personal einzuarbeiten und über
bestehende Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen.
Stellen Sie sicher, dass diese Gebrauchsanweisung von Ihrem Perso-
nal verstanden und beachtet wird. Dies gilt insbesondere für die
Angaben in 'Bestimmungsgemäßer Gebrauch' und 'Vorhersehba-
rer Fehlgebrauch'
Sicherheitshinweise im Kapitel 'Bedienung'
Bedienungshinweise
Reinigungs- und Wartungshinweise
–
Stellen Sie die Gebrauchsanweisung und zusätzliche Informatio-
nen des Herstellers am Arbeitsplatz des Personals zur Verfügung.
–
Kontrollieren Sie regelmäßig das sicherheits- und gefahrenbe-
wusste Arbeiten Ihres Personals unter Beachtung Ihrer Betriebs-
anweisungen.
–
Sorgen Sie dafür, dass die Reinigungsintervalle eingehalten wer-
den, insbesondere die Reinigung nach jeder Anwendung.
–
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Personal Ihre Kunden ordnungsgemäß
berät, insbesondere über die Anwendungszeiten, mögliche Risiken
und die Bedienung des Geräts.
1.5.3
Lieferumfang
Angaben zum Lieferumfang finden Sie im Kapitel Beschreibung auf
Seite 24.
1.5.4
Transport, Montage und Aufstellung
Das Gerät wird durch Fachunternehmen geliefert und durch den eige-
nen Kundendienst des Herstellers oder durch einen autorisierten Kun-
dendienst montiert und aufgestellt.
Als Betreiber sind Sie für die Einhaltung der bauseitigen lufttechni-
schen und elektrischen Voraussetzungen am Aufstellort verantwort-
lich, siehe Seite 13.